Juristische Definition: Lebenspartner

6 Antworten

Man meint damit : gemeinsam lebend.

Eine gemeinsame Wohneinheit / Eheähnliche Gemeinschaft.

knautsch  14.09.2009, 13:55

darunter zählen aber auch WGs

Ein "Lebenspartner" ist juristisch gesehen wie dein (m) 'Ehemann' - Schwule Pärchen können eben nicht heiraten sondern (juristisch gesehen) eine "Lebenspartnerschaft" gründen. Bei der Versicherungspolice könnte es aber auch anders sein. Dabei würde ich das von der konkreten 'Verwendung' abhängig machen: Steht dort "Neben Max Mustermann ist auch sein Ehegatte bzw. sein Lebenspartner mitversichert." würde ich dafür plädieren, dass es sich um deinen 'Mann' handeln soll. Steht etwas komplett anderes da, z.B. von eheänlicher Gemeinschaft, ist es auch gut möglich, dass deine Freundin mitversichert ist. Im Zweifelsfall frag einfach bei der Versicherung an und lass sie eine deutlichere Klausel wählen, bzw. nimm den Namen deiner Freundin in den Vertrag mit auf. Falls es sich um eine Haftpflichtversicherung handelt, die du da ansprichst (dabei wäre so etwas typisch) und du nicht mit deiner Freundin zusammenwohnst und das in näherer Zukunft auch nicht vorhast, solltest du dir aber überlegen, ob das sinnvoll ist, sie mit in den Vertrag aufzunehmen. Denn wenn sie lt. Vertrag mitversichert ist, hast du natürlich keinen Anspruch darauf, dass die Versicherung einen Schaden ersetzt, den du ihr zugefügt hast...

Liebe Grüße, Wiebke

Klar, wenn ihr zusammen in einem Haushalt gemeinsam lebt! Ansonsten gebe sie einfach beim Vertragsabschluß als Lebenspartner(in) an.

Na klar, sie ist Deine Lebenspartnerin. Zur Sicherheit kannst Du sie doch auch in der Police namentlich aufführen lassen.