Definition Lebenspartner?
In einem Antragsformular steht dass ich der Name meines Lebenspartners drauf schreiben soll. und auch seine Vermögenswerte.
Ich weiss ja, dass man ihn als Lebenspartner nennen kann, wenn man zusammen wohnt.
Aber ich habe mal gehört, dass man erst es nennen darf, wenn man zu einem bestimmten Zeitpunkt noch zusammen ist. zb man soll zuerst zb. 2 Jahre zusammen wohnen, dann gilt die Lebenspartnerschaft.
Oder gilt es schon ab erster Tag des Zusammenwohnes?
Mein Freund und ich wohnen seit genau 1 Jahr zusammen.
Wisst ihr was? Gibt ein Gesetz wo es drauf steht?
6 Antworten
das gilt ab dann, wenn man in eiher Eheähnlichen Situtaion lebt.. sprich man wohnt zusammen und tritt gemeinsam auf
Was ist es denn für ein Formular? Denk an den Datenschutz. Du kannst nicht einfach solche Angaben über deinen Lebensgefährten preisgeben.
Ihr beide müßt zur Bundeswehr?
nein müssen wir nicht, wieso?
du schreibst doch "wenn er mit eingezogen wird"
achso, ich meine was anderes ;) wenn ich sein name auch im antragsformular angeben muss, das bedeutet auch, dass der behörde uns zusammen sieht und nicht getrennt. oder ist das wort "einbeziehen" eher richtig?
Wird in einem amtlichen Formular ein Begriff wie "Lebenspartner" verwendet, muss es für diesen eine klare rechtliche Definition geben. Ich recherchiere auch gerade in einer ähnlichen Frage und bin momentan so weit, dass ich folgendes rausgefunden habe:
der Begriff "Lebenspartner" bezieht sich anscheind auf das "Lebenspartnerschaftsgesetz" (siehe Wikipedia: "Lebenspartnerschaftsgesetz")
"Lebenspartner" bilden (wie Eheleute) eine "Bedarfsgemeinschaft" (früher "Eheähnliche Gemeinschaft", siehe Wikipedia "EheähnlicheGemeinschaft#2006bis_heute")
Inwiefern das auch für "Lebensgefährten" (siehe Wikipedia) gilt ist mir noch nicht ganz klar. Die bisher recherchierten Informationen basieren hauptsächlich auf Wikipedia und Forumsbeiträgen. Für 100%ige Rechtssicherheit suche ich immernoch nach einem Paragraphen im SGB (III) der den Begriff "Lebenspartner" (wie z.B. im §71 SGB III verwendet) eindeutig definiert.
Falls da jemand mit juristischen Hintergrund weiterhelfen könnte, wäre ich ebenfalls sehr dankbar ...
Das Stichwort wäre Einstandsgemeinschaft bzw. auch gemeinsame Lebensführung.
Was meinst du denn? eingetragene Lebenspartnerschaft, oder was , wie Du Deinen Lebenspartner nennst ist ja wohl Deine Sache. Ich lebe mit meinem älteren Kater ja auch schon 19 Jahre zusammen, ist das jetzt mein Lebenspartner? Ich weiss nicht ob das meinen göttergatten so glücklich machen würde. Vielleicht meinst du Bedarfsgemeinschaft. LG
keine Sorge. Mein Freund muss eh sowieso mit unterschreiben, wenn er mit eingezogen wird.