JUGENDGERICHTSHILFE. WURDE DIE ANKLAGE FALLEN GELASSEN?

4 Antworten

Wir kennen ja nicht den Inhalt des Briefes und du sagst uns auch rein gar nichts über den Inhalt. Wie sollen wir da die Frage beantworten?

Falls in dem Brief etwas steht wie "hiermit wird das Verfahren gegen Sie eingestellt gem. §§...." dann bedeutet das, dass die Sache beendet ist, ohne dass noch ein Urteil erfolgen wird.

Hallo,

wenn die Anklage "fallen gelassen" wird, dann steht im Schreiben: das Verfahren wird eingestellt...

Emmy

Dass du im Titel der Frage die Jugendgerichtshilfe erwähnst, heißt das, dass der Brief von dieser kommt? Wenn ja, dann wurde das Verfahren gerade nicht eingestellt (zumindest nicht von der Staatsanwaltschaft), die JGH wird erst eingeschaltet, wenn die Sache zum Gericht geht. Dort kann das Verfahren zwar immer noch eingestellt werden, aber dazu müsste man wirklich mehr von der Sache wissen, als du bis jetzt geschrieben hast...

Nur wenn du uns den Inhalt des Briefes schreibst.