JUGENDGERICHTSHILFE. WURDE DIE ANKLAGE FALLEN GELASSEN?
Und zwar hab ich folgende Frage: Ich wurde angezeigt hab meine Aussage gemacht und hab ein Brief bekommen, aber kann aus dem Brief nicht entnehmen ob die Anklage Falken gelassen wurde, vielleicht kennt sich hier einer besser aus und kann mir helfen?
4 Antworten
Wir kennen ja nicht den Inhalt des Briefes und du sagst uns auch rein gar nichts über den Inhalt. Wie sollen wir da die Frage beantworten?
Falls in dem Brief etwas steht wie "hiermit wird das Verfahren gegen Sie eingestellt gem. §§...." dann bedeutet das, dass die Sache beendet ist, ohne dass noch ein Urteil erfolgen wird.
Hallo,
wenn die Anklage "fallen gelassen" wird, dann steht im Schreiben: das Verfahren wird eingestellt...
Emmy
Dass du im Titel der Frage die Jugendgerichtshilfe erwähnst, heißt das, dass der Brief von dieser kommt? Wenn ja, dann wurde das Verfahren gerade nicht eingestellt (zumindest nicht von der Staatsanwaltschaft), die JGH wird erst eingeschaltet, wenn die Sache zum Gericht geht. Dort kann das Verfahren zwar immer noch eingestellt werden, aber dazu müsste man wirklich mehr von der Sache wissen, als du bis jetzt geschrieben hast...
Nur wenn du uns den Inhalt des Briefes schreibst.