Warum meldet das Jugendamt Besuch vorher an?

10 Antworten

Das ist Abwägung des Jugendamtes bzw. Ergebnis einer vorherigen Teamberatung, das aus vielerlei unterschiedlichen Gründen so (angemeldet) oder auch so (unangemeldet) ausfallen kann. Da spielen unterschiedliche Aspekte rein, die Außenstehende nicht kennen.
Ein Grund ist z.B. häufig, dass das Jugendamt auf eine gute Kooperation mit den Eltern hinwirken möchte und es schafft nunmal mehr Vertrauen, sich vorher anzumelden. Zumal die Eltern meist selbst vor angemeldeten Besuchen noch viel Angst haben und daher der Kontroll-Charakter ohnehin nicht verloren geht.

Und daran wird auch deutlich, dass es dem Jugendamt eben genau nicht darum geht immer möglichst schnell Kinder aus Familien reißen zu können (wie das ja leider häufig gerne verbreitet wird) - sondern im Gegenteil von diesem Trauma sollen die Kinder immer möglichst verschont bleiben. Nur wenn eine wirklich AKUTE Kindeswohlgefährdung vorliegt, muss und nimmt das Jugendamt sofort in Obhut. Daher wird Familien, die nach Einschätzung des Jugendamts Hilfe brauchen - diese zunächst angeboten um mögliche zukünftige Kindeswohlgefährdungen zu verhindern.

Problem: Wer nimmt schon gerne Hilfe vom Jugendamt an ?
Da muss man gewaltig über seinen Schatten springen um z.B. eine Familienhelferin vom Jugendamt, regelmäßig 3x pro Woche an seinem intimen Familienleben teilhaben zu lassen, sich von ihr kritisieren zu lassen, bereit zu sein sich zu Veränderungen von ihr anleiten zu lassen und und und....

Ergebnis: Viele sind dazu nicht bereit, trotz mehrmaliger Überredungen und es kommt irgendwann manchmal leider zu einer akuten Gefährdung mit entsprechender Inobhutnahme.

Gerade bei 19jährigen Müttern besteht jedoch eigentlich die Hoffnung noch mehr am Verhalten ändern zu können, als  z.b. bei 45jährigen.

Versetzt dich mal selbst in die Lage der Mutter: Würdest du von einer staatlichen Kontroll-Behörde, die sowieso als "Kinderklaubehörde- oder gerne auch -mafia" verschriehen ist, eher Vertrauen fassen und Hilfe annehmen wenn sie unangemeldet vor der Tür steht oder wenn sie angemeldet da ist ?

Dieser erste Schritt einer Kontaktaufnahme kann also sehr wichtig für den weiteren Verlauf sein - ob eine Familie Hilfe annimmt oder nicht und damit also auch dafür ob letztlich ein Kind in Obhut genommen werden muss oder nicht.

Im Übrigen: Das Jugendamt hat Schweigepflicht - auch gegenüber Meldern. Wenn es daher also dir eine grobe Rückmeldung gibt (was es eigentlich schon überhaupt nicht darf!), dass in der Familie "alles in Ordnung" sei, weißt du noch lange nicht, ob das Jugendamt trotzdem mit der Familie in Kontakt bleiben wird (da die Mutter dazu, u.a. wegen der vorherigen Anmeldung, bereit ist ;) ) und z.B. noch ein paar Hausbesuche abgestattet werden, Gespräche im Amt stattfinden, oder sogar schon eine HIlfe installiert werden konnte.
Denn wenn wirklich was nicht simmt, nützt es der Mutter nicht einfach die Bude aufzuräumen - ein "ungutes Bauchgefühl" bzw. der Eindruck dass Unterstützung benötigt wird, kann dennoch entstehen - das hängt eher weniger vom Wohnungszustand ab! Aber in diesem Fall (keine akute Gefährdung, aber Unterstützungsbedarf) darf das Jugendamt eben ein Kind nicht sofort rausnehmen, sondern die Eltern müssen einer Hilfe zustimmen.

Und noch was: Selbst wenn die Bude total unaufgeräumt und siffig gewesen wäre, aber das Kind psychisch und körperlich einen fitten, unauffälligen EIndruck gemacht hätte, ebenso wie die Mutter und wenn zudem die Interaktion zwischen beiden gestimmt hätte  - hätte das Jugendamt es nicht in Obhut nehmen dürfen! Selbst wenn das Jugendamt es tut - die Familienrichter sehen dies ganz oft, nicht so drastisch wie das Jugendamt und entscheiden eine Rückführung. Damit allein der Wohnungszustand eine Inobhutnahme rechtfertigt muss dieser für das Familiengericht schon extrem -krass - -unvorstellbar-messi-artig sein (nicht mehr in der Wohnung laufen können - nur noch über Müllberge steigen) oder so wahnsinnig marode, dass quasi überall Gefahren für das Kind lauern etc...

Weil ohne ( aus deren Sicht) großen Verdacht keine besuche so gemacht werden dürfen.

Das Problem ist, was wenn das Jugendamt spontant vorbei schaut und niemand anwesend ist? Was wenn die Tür einfach nicht geöffnet wird?

Ich weiss nicht welche gesetzlichen Möglichkeiten das Jugendamt da hat, um auch ohne Erlaubnis in die Wohnung zu dürfen.

Die müssen den Besuch ja anmelden, da man zum Beispiel am Mittwoch um 11:27 Uhr nicht zu hause ist, wenn die dann da ankommen. Und die wollen ja nicht unter Umständen 5-10 mal da vorbeikommen, auf gut Glück. Einbrechen ist ja sowieso keine Option!

Meinst du wirklich,  die Mitarbeiter des Jugendamtes hätten so wenig Menschenkenntnis,  dass sie nicht erkennen, dass eine Wohnung mal eben hergerichtet wurde oder ob es dort immer so aussieht, ob der Umgang mit dem Kind liebevoll ist, ob das Kind gepflegt und gut ernährt ist?!

Das Jugendamt kündigt sich an, sofern nicht Gefahr im Verzug droht, und dann kommen sie auch mit Unterstützung der Polizei. 

Für Besuche des Jugendamtes gilt ebenso wie für alle anderen Artikel 13 unseres Grundgesetzes.