Anmeldung zu meiner Wohnung - Vorteile, Nachteile?

4 Antworten

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1) Der Mit- oder Untermieter muss dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter kann einen geringen Untermietzuschlag erheben. Diesen kannst du an deinen Kumpel durchreichen.

2) Die Ummeldung bei Bürgeramt macht dein Freund. Da hast du nichts mit zu tun! Dir entstehen auch keine Kosten.

3) Jeder Bürger ist dafür zuständig, sich selbst zu versichern. Hat dein Freund eine Hausrat- und Haftpflichtversicherung? Das solltest du im Vorfeld klären. Verursacht dein Freund in deiner/eurer Wohnung einen Schaden als Untermieter (wichtig!), haftet er natürlich selber.

4) Wenn er nur als Gast bei dir wohnt, musst du auch nichts extra zahlen. Es ist aber nicht erlaubt, einen "Gast" auf Dauer in der Wohnung wohnen zu lassen, ohne den Vermieter darüber zu informieren. Auch dann haftet der Freund selbst.

Merke:

Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, meldest du deinen Freund beim Vermieter an. Du haftest nicht für deinen Freund! Allerdings wird der Vermieter immer est auf dich als Hauptmieter zukommen, wenn es Probleme gibt. Alles andere ist das Problem deines Freundes. Vereinbare mit deinem Kumpel eine Miete, die er an dich zahlt. Bedenke, dass der Wasser- und Stromverbraucht und ggf. die Telefonkosten steigen werden, wenn ihr zu zweit lebt. Versuche das auszurechnen und bespreche das mit deinem Freund.

Viel Erfolg euch Beiden.

bandi88 
Fragesteller
 19.07.2012, 11:32

Danke für deine Hinweise. :) Die erhöhte Kosten habe ich schon ausgerechnet, es ist kein Problem. Die Frage ist - wie oben schon gefragt - : Wenn dieser Kumpel "zu lang" bei mir bleiben (weil es bequem ist) würde und ich später ihn "raus kriegen" will, dann wie geht es? Also, wenn er angemeldet ist, dann ich als Mieter darf ich ihn jederzeit herauskriegen (unabhängig von der Anmeldung) oder wird er wegen der Anmeldung als ein Uhrstein eingebettet und keineswegs ausgebrochen werden?

Nrathea  19.07.2012, 11:36
@bandi88

Die Frage der Kündigung hab ich gerade unten erläutert. ;-)

1) Wenn du einen Untermietvertag mit ihm abgeschlossen hast, kann du bei wichtigen Gründen fristlos kündigen, ansonsten bis um 15. des nächsten Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

2) Wenn er bei dir nur Gast ist - also kein Vertrag zwischen euch besteht - muss er sofort gehen, wenn du das wünschst. Er hat kein Recht zu bleiben. Widersetzt er sich, kannst du dei Polizei holen. Es läge dann Hausfriedensbruch vor.

bandi88 
Fragesteller
 19.07.2012, 11:38
@Nrathea

Zum 2te Punkt: wenn er nur Gast ist (ohne Vertrag) aber beim Einwohnermeldamt angemeldet ist, dann muss er unabhängig von der Anmeldung sofort gehen, wenn ich so will? Was für welche Rolle spielt die Anmeldung beim Einwohnermeldamt?

Nrathea  19.07.2012, 12:30
@bandi88

Ja. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Er muss dann gehen.

Jeder Bürger ist verpflichtet, sich umzumelden - dazu hat er 3 Monate Zeit. Er muss sich also nicht mal sofort ummelden, wenn er als Gast bei dir wohnt.

Und wenn es nur um die Post geht, die zu dir kommen soll, hast auch das nichts mit der Ummeldung zu tun. Da stellt er höhstens nen Nachsendeantrag bei der Post. Aber das ist alles nicht deine Sorge!

Du musst dir nur überlegen, ob du das offiziell bei Vermieter anmelden möchtest und du solltest ernsthaft in Erwägug ziehen einen Untermietvertrag mit ihm abzuschließen (selbst, wenn du ihn nicht beim Vermieter melden möchtest)...das ist für dich wirklich (!) sicherer.

Jeder ist für sich selber verantwortlich für das, was er anstellt, solange erwiesen ist, dass er dieses begangen hat. Wenn der Vermieter mit dem Untermieter einverstanden ist, dürfte die Untervermietung, selbst wenn kein Geld fliesst, in Ordnung gehen.

Wenn er sich bei Dir anmeldet, dann solltest Du vorher Deinen Vermieter fragen ob das in Ordnung geht. Als Gast kannst Du ihn jederzeit aufnehmen, aber ein Gast meldet sich nicht um ;) Die An/Ummeldung ist im regelfall kostenlos, wenn Kosten entstehen, dann muss diese Dein Kumpel tragen. Du haftest für den von Dir angemieteten Wohnraum. Sprich Du bist verantwortlich für die erhöhten Nebenkosten, Du musst für Ruhe etc. sorgen. Bricht sich Dein Kumpel aus dusseligkeit ein Fuss, dann ist er selbst schuld. Es sei denn Du hast (grob) Fahrlässig gehandelt (z.B. nachts ein tiefes Loch gebuddelt oder eine Treppenstufe entfernt). Sollte einer von euch beiden ALG2 beziehen, dann beachtet auch das ihr dann eine Haushaltsgemeinschaft bildet.

Wenn er sich in deiner Wohnung anmelden will, muss dein Vermieter damit einverstanden sein. (Nebenkosten müssen angepasst werden) Er kann aber bis zu 6 Wochen bei dir zu Besuch sein.

Für ihn haftbar wärst du nur, wenn er in deiner Wohnung einen Schaden verursachen würde.

bandi88 
Fragesteller
 19.07.2012, 11:03

Wenn dieser Kumpel "zu lang" bei mir bleiben (weil es bequem ist) würde und ich später ihn "raus kriegen" will, dann wie geht es? Also, wenn er angemeldet ist, dann ich als Mieter darf ich ihn jederzeit herauskriegen (unabhängig von der Anmeldung) oder wird er wegen der Anmeldung als ein Uhrstein eingebettet und keineswegs ausgebrochen werden?

Nrathea  19.07.2012, 11:33
@bandi88

Wenn du einen Untermietvertrag mit ihm abschließt, kann dieser ganz normal gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich bis zum 15. des nächsten Monats erfolgen. Es sei denn, es liegen wichtige Gründe vor, dann kannst du auch fristlos (immer schriftlich) kündigen. Das setzt aber voraus, dass ihr euch ein Formular aus dem Internet runterzieht, und den Untermietvertrag vorher ausfüllt. Das mag euch blöd vorkommen, könnte euch aber ne Menge ärger ersparen...vor allem dir - denn dort wird auch der Mietzins und sonstige Regelungen festgelegt. Du bist damit auf der sicheren Seite.

Nrathea  19.07.2012, 11:34
@bandi88

...ach so....und wenn er nur ein Gast ist, kannst du ihn sowieso jederzeit vor die Tür setzen. Er hat dann keinerlei Recht in der Wohnung zu bleiben. Widersetzt er sich deiner Aufforderung die Wohnung zu verlassen, begeht er Hausfriedensbruch. Du könntest die Polizei informieren, die werden ihm beim Verlassen der Wohnung helfen :-)

bandi88 
Fragesteller
 19.07.2012, 11:40
@Nrathea

Wer ist Gast? Jemand der keinen Untermietervertrag hat oder jemand der nicht beim Einwohnermeldamt angemeldet wird? Spielt die Anmeldung beim Einwohnermeldamt in diesem Fall überhaupt irgendwelche Rolle?