Jobwechsel-doppelter Urlaub?

6 Antworten

Wenn Dein Arbeitsverhältnis bei der Beendigung am 31.08.2018 länger als 6 Monate in diesem Kalenderjahr bestanden haben, hast Du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

Das ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit" in Verbindung mit § 5 "Teilurlaub" Abs. 1 (Ausschluss der Bedingungen nach den Buchstaben a - c, die formulieren, wann nur ein anteiliger Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub besteht). Im Übrigen ist das einheitliche Rechtsauffassung und durchgängige Rechtsprechung.

Dieser Anspruch betrifft zunächst aber nur den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen (entsprechend einer 6-Tage-Woche) oder 20 Arbeitstagen (entsprechend einer 5-Tage-Woche) usw.

Du hast einen über den gesetzlichen Anspruch hinausgehenden zusätzlichen Urlaub. In diesem Falle kommt es darauf an, ob - und wenn ja: was - etwas vertraglich (Einzelvertrag oder Tarifvertrag) vereinbart wurde.

Der volle Anspruch auch auf den zusätzlich gewährten Urlaub besteht dann, wenn keine anteilige Berechnung ("Zwölftelung") vereinbart oder in der Vertragsformulierung zum Urlaub nicht zwischen gesetzlichem und zusätzlichem Urlaub unterschieden wurde.

Gibt es eine solche Vereinbarung zur "Zwölftelung" (oder eine solche Unterscheidung in der Vertragsformulierung), dann darf der Urlaub zwar anteilig berechnet werden (1/12 für jeden vollen Beschäftigungsmonat - der nicht mit dem Kalendermonat identisch sein muss), der Anspruch auf den vollen gesetzlichen Urlaub bleibt aber in jedem Fall erhalten, auch wenn die anteilige Berechnung einen geringeren Anteil ergeben sollte.

In diesem Kalenderjahr bereits genommene Urlaubstage sind auf den Gesamtanspruch selbstverständlich anzurechnen.

Wenn Du diesen Anspruch auf den vollen Jahresurlaub wahrnimmst, hast Du allerdings keinen Urlaubsanspruch mehr gegen einen neuen Arbeitgeber in diesem Kalenderjahr (BUrlG § 6 "Ausschluss von Doppelansprüchen" Abs. 1) - es sei denn, bei ihm wäre der Urlaubsanspruch noch höher, als beim jetzigen schon ist (der Anspruch beträfe dann anteilig den zusätzlich gewährten Urlaub).

Urlaub, den Du bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr nehmen kannst aus dringenden betrieblichen oder persönlichen (z.B. Erkrankung) Gründen, muss vom Arbeitgeber ausgezahlt werden (BUrlG § 7 "Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs" Abs. 4). Die dringenden betrieblichen Gründe muss der Arbeitgeber darlegen können; alleine "Personalmangel" reicht für eine Verweigerung des Urlaubs während der Kündigungsfrist nicht aus - da müssten die Nachteile, die sich für den Arbeitgeber durch Deinen Urlaub ergeben würden, für ihn schon "unzumutbar" sein!

Deine Frage

Kann ich jetzt die 30 Tage nehmen ohne dass mein neuer Arbeitgeber mein 8 Tage wieder streicht?

ist also schlicht und einfach mit "Nein!" zu beantworten!

Nein, doppelter Urlaub geht nicht.

Luisa1995x 
Fragesteller
 02.07.2018, 22:36

Aber ich habe ja bereits den Vertrag mit den fest gelegten Urlaubstagen unterschriebe.

wenn der neue Arbeitgeber keinen Urlaubsnachweis anfordert?

musso  03.07.2018, 05:26
@Luisa1995x

Meist kann man wegen der Probezeit in der neuen Firma keinen Urlaub nehmen. Daher der Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub beim alten Arbeitgeber. Wenn der neue Dir Urlaub gewährt muss das vom Urlaub beim alten Arbeitgeber abgezogen werden

Familiengerd  03.07.2018, 13:07
@musso

Das

Meist kann man wegen der Probezeit in der neuen Firma keinen Urlaub nehmen.

hat überhaupt nichts mit

Daher der Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub beim alten Arbeitgeber.

zu tun!

Familiengerd  03.07.2018, 13:33
@Luisa1995x
Aber ich habe ja bereits den Vertrag mit den fest gelegten Urlaubstagen unterschriebe.

Das spielt keine Rolle. Den Urlaubsanspruch beim neuen Arbeitgeber hast Du dann, wenn du beim alten Arbeitgeber nur den anteiligen und nciht den vollen Urlaub beanspruchst.

Hi,

nee die stehen keine 30 Tage zu, nur weil du in der 2. Jahreshälfte wechselst.

Dir steht der Urlaub nur anteilig zu. Wieviele sind denn fürs gesamte Jahr? 30? Dann stehen dir 10 Urlaubstage für den Rest des Jahres zu.

Du schreibst von 8, also sind es keine 30 Urlaubstage bei der neuen Arbeitsstelle.

Du musst deinen Urlaub beim früheren Arbeitgeber noch nehmen bis zum 31.08.

Luisa1995x 
Fragesteller
 02.07.2018, 22:42

Beim alten Arbeitger habe ich 30 Urlaubstage & beim neuen nur 25 daher anteilig 8 Tage für September bis Dezember. Die 8 Tage stehen in meinem Vertrag.

Mein neuer Arbeitgeber hat die 8 Tage bereits festgelegt ihn hat nicht interessiert wieviel Urlaub ich bereits genommen habe.

Fortuna1234  02.07.2018, 23:04

Deinen neuen Arbeitgeber hat es auch nicht zu interessen, wieviel Urlaub dir beim alten Arbeitgeber zustand. Dein alter Arbeitgeber kann dir nur anteilig Urlaub gewähren von Januar bis August. Bei 30 Urlaubstagen für ein ganzes Jahr sind das 8x2,5= 20 Urlaubstage. Also 20 Urlaubstage beim alten Arbeitgeber, 8 Urlaubstage beim neuen Arbeitgeber.

Luisa1995x 
Fragesteller
 02.07.2018, 23:15
@Fortuna1234
  • Kündigt ein Mitarbeiterin der ersten Jahreshälfte, also bis zum 30. Juni, dann richtet sich der Urlaubsanspruch anteilig nach der Dauer, in der der Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt war. Er erhält ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Kündigt ein Mitarbeiter beispielsweise zum 31. Mai, erhält er bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen insgesamt noch 12,5 Tage Resturlaub (30 Urlaubstage / 12 Monate x 5 Monate). 
  • Scheidet der Mitarbeiter aber in der zweiten Jahreshälfte aus dem Betrieb aus, steht ihm laut Bundesurlaubsgesetz der volle Jahresurlaub zu - wenn das Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 1. Januar des Jahres bestand. 
  • Im dazugehörigen Gesetzestext zu § 4 BUrlG heißt es: "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."

Laut dem Gesetz könnte ich ja aber meinen vollen Anspruch von 30 Tagen bis 31. August wo ich kündige nehmen?

Parhalia2  02.07.2018, 23:20
@Luisa1995x

Das würde voll - umfänglich aber nur dann gelten, wenn Dir alleinig nach BUrlG die besagten 30 Tage p.A. zustehen würden.

Luisa1995x 
Fragesteller
 02.07.2018, 23:38
@Parhalia2

Also stehen mir nur die Gesetzlichen 20 Tage zu?

ich weiß von bekannten die auch schon mal auf 31.8 gekündigt haben, dass sie die vollen 30 Tage bekommen haben.

Parhalia2  02.07.2018, 23:54
@Luisa1995x

Bist Du noch minderjährig ( u18 ) und in einer Ausbildung, oder gelten für Dich besondere Regelungen z.B. wegen einer Behinderung .

Diese Frage nochmals nur aus demjenigen Grunde, überhaupt mal aufzuschlüsseln, weswegen Dir zumindest auf dem Papier 30 Tage Jahresurlaub beim derzeitigen AG zustehen könnten. ( wir sprechen hier von theoretischem Jahresanspruch )

Luisa1995x 
Fragesteller
 03.07.2018, 02:39
@Parhalia2

Ne weder noch, in der Metallindustrie sind 30 Tage üblich.

Der Urlaub ist immer anteilig. Wenn man vor Jahresende ausscheidet, wird er gekürzt. Du wirst beim alten Arbeitgeber keine 30 Tage mehr bekommen. Du bekommst ihn nur noch anteilig.

Luisa1995x 
Fragesteller
 02.07.2018, 22:39

Aber laut Gesetz heißt es ja dass wenn man nach dem 30.6 kündigt einem der volle Jahresurlaub zusteht.

Realisti  02.07.2018, 22:40
@Luisa1995x

Von dem Gesetz habe ich noch nie gehört.

Luisa1995x 
Fragesteller
 02.07.2018, 23:04
@Realisti
  • Kündigt ein Mitarbeiterin der ersten Jahreshälfte, also bis zum 30. Juni, dann richtet sich der Urlaubsanspruch anteilig nach der Dauer, in der der Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt war. Er erhält ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Kündigt ein Mitarbeiter beispielsweise zum 31. Mai, erhält er bei einem Jahresurlaub von 30 Tagen insgesamt noch 12,5 Tage Resturlaub (30 Urlaubstage / 12 Monate x 5 Monate). 
  • Scheidet der Mitarbeiter aber in der zweiten Jahreshälfte aus dem Betrieb aus, steht ihm laut Bundesurlaubsgesetz der volle Jahresurlaub zu - wenn das Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 1. Januar des Jahres bestand. 
  • Im dazugehörigen Gesetzestext zu § 4 BUrlG heißt es: "Der volle Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhältnisses erworben."

So steht es drin

Fortuna1234  02.07.2018, 23:09

"Der volle Urlaubsanspruch..." nach $4 bedeutet dass du nach 6 Monaten bereits die 30 Tage auf einmal nehmen kannst. also auch Mal 4 Wochen Urlaub am Stück machen kannst. In dem ersten 6 Monaten muss dir keiner den gesamten Urlaub gewähren, da du ja noch neu bist. aber natürlich bedeutet das nur "voll" wenn du das ganze Jahr da arbeitest.

Luisa1995x 
Fragesteller
 02.07.2018, 23:22
@Fortuna1234
  • Scheidet der Mitarbeiter aber in der zweiten Jahreshälfte aus dem Betrieb aus, steht ihm laut Bundesurlaubsgesetz der volle Jahresurlaub zu - wenn das Arbeitsverhältnis mindestens seit dem 1. Januar des Jahres bestand. 

Dass hier ist ja entscheidend?

Realisti  02.07.2018, 23:24
@Luisa1995x

In der Praxis läuft es so.

Man darf den ganzen Urlaub nehmen. Scheidet man aber vorher aus, wird der zu viel genommene Urlaub aus der letzten Abrechnung rausgerechnet, so als hätte man zu viel Lohn bekommen.

Fortuna1234  02.07.2018, 23:24
@Luisa1995x

Dir steht ja nach dem Bundesurlaubsgesetz nur die 20 Tage zu.

Luisa1995x 
Fragesteller
 02.07.2018, 23:35
@Realisti

Ich muss dann aber nicht mein Urlaubsgeld & Urlaubsausgleichbetrag anteilig zurück zahlen von dem was ich am 30.06 für dass ganze Jahr bekommen habe?

Realisti  03.07.2018, 08:27
@Luisa1995x

Ich denke schon, dass das passiert. Warum sollte er zahlen dafür? Wenn er es nicht rausrechnet ist das großzügig und in meinem Umfeld erst einmal vorgekommen. Es ist ja quasi Zeit, in der nicht gearbeitet wurde und die auch nicht wieder reinkommt. Erholzeit für Zeit, die du dort gar nicht arbeiten wirst. Rücksicht brauch er auch nicht nehmen, du bist ja ein Ex-Mitarbeiter.

Familiengerd  03.07.2018, 13:21
@Luisa1995x

Das Arbeitsverhältnis kann auch nach dem 01.01. begonnen haben - Hauptsache, es hat bei der Beendigung in der 2. Jahreshälfte länger als 6 Monate in dem Kalenderjahr bestanden!

Familiengerd  03.07.2018, 13:23
@Fortuna1234
aber natürlich bedeutet das nur "voll" wenn du das ganze Jahr da arbeitest.

Das ist falsch!

Anspruch auf den vollen Jahresurlaub (zumindest den vollen gesetzlichen Urlaub) besteht dann, wenn das Arbeitsverhältnis bei der Beendigung in der 2. Jahreshälfte länger als 6 Monate bestanden hat!

Familiengerd  03.07.2018, 13:24
@Realisti

Deine beiden Kommentare sind so falsch wie Deine Antwort!

Familiengerd  03.07.2018, 13:19

Das ist falsch - siehe zur Erklärung meine eigene Antwort!

Es kann aber auch sein dass mit JAHRESURLAUB der sommerurlaub gemeint ist falls dieser noch nicht bis zum juni genommen wurde. Denn in der firma wo ich arbeite wird der sommerulaub nämlich auch jahresurlaub genannt

Realisti  03.07.2018, 08:29

Jahresurlaub ist einer von vielen Ausdrücken dafür. Es soll nur verdeutlichen, dass es der ist, den man am längeren Stück nimmt.

Aber Urlaub ist Urlaub solange es kein Sonderurlaub ist. Ob man ihn Jahresurlaub oder Ferien nennt ist wurscht.

Familiengerd  03.07.2018, 13:27
@Realisti
Jahresurlaub ist einer von vielen Ausdrücken dafür. Es soll nur verdeutlichen, dass es der ist, den man am längeren Stück nimmt.

Das ist Unsinn!

Und vom Gesetz her ist der Urlaub (jedenfalls der gesetzliche) immer am Stück zu nehmen, darf also - von bestimmten Ausnahmen abgesehen - nicht gesplittet werden, obwohl das in der Praxis regelmäßig geschieht

Familiengerd  03.07.2018, 13:26
dass mit JAHRESURLAUB der sommerurlaub gemeint

Eine solche Unterscheidung gibt es rechtlich nicht!

"Jahresurlaub" ist der Urlaubsanspruch in einem Kalenderjahr!