Jobcenter?(sachbearbeiterin Maßnahme?

10 Antworten

Du schreibst: "ich kann doch nicht einfach meine Arbeit stehen lassen und zur Maßnahme gehen".

Der Gesetzgeber aber schreibt in § 10 Zumutbarkeit, dass du das notfalls musst:

"(2) Eine Arbeit [oder eine Maßnahme, siehe Absatz 3 unten; Gerd] ist nicht allein deshalb unzumutbar, weil [...]

5.

sie mit der Beendigung einer Erwerbstätigkeit verbunden ist, es sei denn, es liegen begründete Anhaltspunkte vor, dass durch die bisherige Tätigkeit künftig die Hilfebedürftigkeit beendet werden kann.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für die Teilnahme an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit entsprechend."

Die einzig für dich denkbare Ausnahme steht in Absatz 1 Nummer 5, nämlich wenn der Maßnahme "ein sonstiger wichtiger Grund entgegensteht".

Den musst du halt glaubhaft machen - dem Jobcenter, danach notfalls noch der Widerspruchsstelle, danach notfalls noch dem Sozialgericht.

Aber ob die einen Minijob als soooo wichtigen Grund sehen, wage ich schwer zu bezweifeln. Doch Versuch macht kluch ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Heidrun1962a  24.02.2019, 13:24

Solange vom JC Geld bezogen wird (und das wird es bei 450€), solange muss sie auch Maßnahmen vom JC teilnehmen.Der 450€ Job ist ja auch keine Vollzeitstelle, sondern nur wenige STunden. Davon kann sie nicht leben.

herzilein35  28.04.2019, 15:17
@Heidrun1962a

Ja das konnte eine Teilnehmerin wo mit mir in der letzten Maßnahme auch nicht. Trotzdem musste sie nie mehr dort teilnehmen. Sie bekam auch nur 450Euro. Kommt also auf den SB an. Manche haben eben erbarmen und können womöglich noch zwischen sinnlos und nicht sinnlos unterscheiden.

Jedoch wenn man mal ehrlich ist, bringen 450Euro Jobs mehr als Maßnahmen, die zumeist sinnlos sind und nur die Statistik der JC Mitarbeiter schönigen.

Heidrun1962a  28.04.2019, 22:48
@herzilein35

SB müssen schon Rechenschaft ablegen, warum ein Arbeitsloser keine Maßnahme mehr machen braucht. Das kann der nicht alleine entscheiden.

Glaubst du ein SB macht das nur um dich zu ärgern? Ganz gewiss nicht. Er muss rührig sein und sich um Arbeitsvermittung betreiben.

Ja, das darf sie und ja, du musst hingehen, sonst gibt's eine Sanktion.

Ohne dein Willen darf sie dich nicht zuweisen. Das käme einer Zwangsarbeit gleich und ist verboten. Weiterhin ist auch Erpressung strafbar.

Aber mal was anderes, melde dich vom Bezug ab! Bei mir gebe es wenn es per Zwang erfolgen würde eine persönliches Gespräch wo ich auch schon mal laut werden würde,wenn dies nicht fuchtet eine Dienstaufsichtsbeschwerde und als allerletztes Mittel einen Strafantrag. Zwingen dürfen die nicht.

Elli1223 
Fragesteller
 23.02.2019, 13:31

Ja die meinte das sie mich in 4 Wochen wieder ruft und wir eh das Gespräch wieder halten und sie mich dann Zwangs Einschreiben wird

herzilein35  23.02.2019, 13:34
@Elli1223

Wie ich bereits schrieb ist das verboten. Das darf sie nicht. Ich rate dir dagegen vor zu gehen. Viele Arbeitslose lassen das mit sich machen weil sie Angst haben. Dazu gibt es aber kein Grund. Die JC Mitarbeiter überschreiten oft ihre Grenzen weil sie meinen die Arbeitslosen sein eh zu dumm und machen eh nichts dagegen

Elli1223 
Fragesteller
 23.02.2019, 13:32

Da ich bald auch einen Minijob habe und es im März beginne verdiene ich das geld selber aber sie akzeptiert es nicht für den Anfang

herzilein35  23.02.2019, 13:38
@Elli1223

Für den Anfang ist ein Mini Job prima. Du sollst natürlich komplett aus dem Bezug fallen. Leider entbindet ein Mini Job auch nicht vor einer Maßnahme und wäre daher leider kein ichtiger Grund. Trotz alldem ohne dein Einverständnis läuft nichts. Mein Tipp aber: Höre dir doch mal genauer die Maßnahme an, recherchiere darüber im Internet. Ein Einverständnis zu geben ist nicht immer schlimm. Kommt natürlich auf die Maßnahme an, aber einige sind durchaus sehr interessant und man kann neue Kontakte knüpfen.

Elli1223 
Fragesteller
 23.02.2019, 13:46
@herzilein35

Ich bin ja auch dabei mein Führerschein zu machen und dies dauert nicht mejr lange bis ich es habe , ich brauche es für meine Ausbildung aber die will halt das ich sofort was habe und wenn ich ihr Erz das ich was gefunden habe aber noch Bewerbung schreiben muss dann redet die so richtig unfreundlich mit mir

Und ja du hast recht das lasse ich mich auch nicht gefallen wie sie redet und was sie tut .

Zu den hat sie mir die Maßnahme nicht mals vorgestellt erzählen was man da macht oder was das für eine ist .

herzilein35  23.02.2019, 13:57
@Elli1223

Das sollte sie aber schleunigst tun und erst dann würde ich mich entscheiden. Vielleicht klingt sie ja ganz interessant und du machst es freiwillig. Sage ihr klipp und klar, dass sie dir sagen soll um was für eine Maßnahme es sich handelt und genau vorstellen soll. Auch Unterlagen der Maßnahme sollte sie dir mitgeben. Aber ohne zu wissen um welche Maßnahme es geht, würde ich nicht gleich abblocken sondern das Ganze erst einmal anhöen.

Realist111  23.02.2019, 15:16
@Elli1223

Dann weißt du ja gar nicht, was das für eine Maßnahme ist, lehnst sie aber als ungeeignet ab?

Wieso das denn?

herzilein35  23.02.2019, 18:01
@Realist111

Ja genau ohne es zu wissen ist es nicht klug abzulehnen. Nicht alle Maßnahmen sind fehl am Platz. Nein einige sind sogar richtig gut. Auch wenn sie nicht helfen sollte, man kann vielerlei und nette Kontakte knüpfen. Kommt natürlich auf die Maßnahme an.

LouPing  24.02.2019, 09:27

Ja klar kannst du laut werden- nur interssiert das keinen, die Erfahrungen hast du bereits machen müssen. Der Tipp bringt die FS keinen Schritt weiter.

Sie darf, nach derzeitiger Rechtslage.

1 für das erste ist das in ordnung abe r für ie 2te maßnahem braucht sie erstmal deine Untershcrift und nicht jede maßnahme ist isnvoll es gibt sogra welche die gegendas grundgesetz verstoßen ohne deine untershcrift kann sie dich nichteinfahc ineine maßnahme Stecken! Wen du gute gründe für da snichtmahcen der maßnahme hast dan kanst du damit zb auch inden wiederspruch gehen! Aber ohne Deine untershcrift kann sie dich nicht in eine maßnahme stecken dazu Unterscheibt man eigentlich eine EGV das man das macht!

2 Nur weil du arbeistlos bist gilt nicht das du rechtlos bist oder alles zu tun hast was die wolen aber du msut immer dan einen guten grund haben etwas nicht zu machen !

Nicht jede maßnahem ist sinlos oder sinvoll!

Elli1223 
Fragesteller
 23.02.2019, 13:30

Ja also ich ihr gesagt ich möchte es nicht doch sie meinte das sie es machen wird

herzilein35  23.02.2019, 13:32

Ein guten Grund ist, dass sie nicht einfach ohne Erlaubnis des Betroffenen zuweisen dürfen. Dies gilt für Ein Euro Jobsm Zeitarbeitsfirman, Arbeitsgelegenheiten als auch für Maßnahmen. Jede Zuweisung ohne Erlaubnis kommt Zwangsarbeit sehr nah. Sollte dann noch Erpressung hinzukommen, ist der Grund perfekt. Was bedeudet entweder wenn keine Einigung getroffen wird Dienstaufsichtsbeschwerde oder Strafantrag. Ich habe da kein Erbarmen, sollen sie doch ihren Job verlieren den sie sowieso nicht richtig machen.

Realist111  23.02.2019, 15:14
@herzilein35

Du weisst wohl gar nicht, was Zwangsarbeit ist, oder?

Solange ich Geld vom JC bekomme, können sie mir schon vorschreiben, was ich tun muss.

Zuhause rum sitzen ist nicht.