Jobcenter Weiterbewillingungsantrag, Rückzahlung?

4 Antworten

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Wenn für die Zeit ein Anspruch auf das Geld bestand , muss das Geld aus dem ersten WBA nicht zurück gezahlt werden.

Apfelmus21 
Fragesteller
 05.03.2019, 22:49

Und fuer den WBA fuer jetzt, wo sie momentan dran arbeitet der aber noch nicht fertig ist? Hatten den ja schon gestellt aber bekommen noch keine Leistungen, koennen wir einfach diesen stoppen ohne "Konsequenzen"?

Richi008  05.03.2019, 22:52

Ja man kann diesen stoppen. Warum ich das weiß ? Das Jobcenter hat mit mir ebenfalls seine Spiele gespielt ... hätte eine Nachzahlung in Höhe von ca 1200€ bekommen. Da mir das aber alles zu lange gedauert hat und ich die Möglichkeit hatte auf diesen Antrag zu verzichten habe ich mich dafür entschieden. Aber auch nur weil ich kein Geld mehr hatte und dann eine Nachzahlung von der Rentenversicherung erhalten habe.

Zum Glück hab ich am 04.03.19 eine Arbeit angefangen und muss jetzt nicht mehr von Jobcenter leben und nach deren Nase tanzen ..

Apfelmus21 
Fragesteller
 06.03.2019, 00:00
@Richi008

Traurig das die soweit gehen bis man drauf verzichtet.. Und bei anderen dauerts 10 Minuten und die haben ihr Geld, plus schwarz Arbeit, dealen etc.. Danke Deutschland

Und danke dir für deine schnellen Antworten!

Sicher könnt ihr freiwillig und auf schriftlichen formlosen Antrag nach § 46 SGB - l auf zustehende Leistungen verzichten, dieser Verzicht kann dann für die Zukunft jeder Zeit wieder zurückgenommen werden, es muss dann ganz einfach ein neuer Antrag gestellt werden.

Wie kommt ihr denn darauf das ihr Anspruch auf Wohngeld und den Kinderzuschlag habt ?

Würde dieser Anspruch bestehen, dann hätte euch das Jobcenter schon lange darauf verwiesen, denn das wären vorrangig zu beantragende Sozialleistungen.

In beiden Fällen ist nämlich unter anderem ein Mindesteinkommen notwendig, beim Kinderzuschlag wären das bei einem Paar 900 € und diesen würdet ihr auch nur dann bekommen, wenn ihr dann keinen Anspruch mehr auf ALG - 2 haben würdet.

Für beide Sachen findet ihr im Internet kostenlose Rechner, da könnt ihr mal prüfen ob evtl.ein Anspruch besteht und was es geben könnte.

isomatte  06.03.2019, 05:49

Was euch im ersten Antrag bewilligt wurde steht und stand euch natürlich zu, dass müsst ihr auch nicht zurückzahlen, es sei denn ihr hättet da zu viel bekommen oder zu Unrecht bezogen, dann käme es natürlich irgendwann zur Rückforderung.

ihr könnt euch aus dem leistungsbezug verabschieden und dann mit eurem eigenen einkommen finanzieren. das steht euch jederzeit frei. wenn ihr anspruch auf alg2 habt, bekommt ihr kein wohngeld, sondern werdet ans jc zurückgewiesen. was ist kinderzuschuss?

isomatte  06.03.2019, 05:45

Kinderzuschlag kann man bei der Agentur für Arbeit beantragen, pro Kind gibt es da derzeit max.170 €, dieser Zuschlag würde aber nur dann gezahlt, wenn man ein Mindesteinkommen von 600 € alleinerziehend und 900 € als Paar hätte und mit diesem Zuschlag keinen Anspruch mehr auf Leistungen vom Jobcenter hätte, sonst würde der Antrag abgelehnt.

markusher  06.03.2019, 14:16
@isomatte

kinderzuschlag erhält wer mind. 600 euro verdient. das heißt aber nicht kinderzuschuss.

isomatte  06.03.2019, 15:57
@markusher

Wenn man weiß um was es geht ist einem auch klar was damit gemeint ist, ob nun Kinderzuschlag oder Kinderzuschuss genannt.

Man hat nicht automatisch Anspruch darauf, nur weil man min.als alleinerziehender 600 € monatliches Einkommen hat, kann man mit seinem gesamten Einkommen + Kinderzuschlag den Grundbedarf nicht decken gibt es gar nichts.

Hab es ausgerechnet, Wohngeld waeren ca 450, bei der Kindergeldstelle wegen Kindergeldzuschuss hab ich angerufen da wurde gesagt wir koennen das mit guten Aussichten beantragen.

JC ist einfach zum Kotzen, sind schon bei nem Anwalt gewesen, ohne ihn haetten wir nichtmal den ersten WBA, geschweige denn eine Wohnung aus der wir mit babybauch rausgeflogen waeren wegen zu vielen Mieten im Rückstand wo meine Familie uns aushelfen konnte zu der Zeit.

Parallel Laeuft ja auch noch die Erstausstattung fuer die Wohnung die wir vor nem halben Jahr oder laenger schon gestellt hatten, sollte die Demnaechst ueberwiesen werden, und wir uns dann fest entscheiden auf JC Leistungen zu verzichten, muessten wir sie zurueck zahlen? Sorry doofe Frage, aber ich meine das man nur darauf Anspruch Haette eben wenn man Leistungen bekommt, was ich aber nicht verstehe denn sonst Wuerde Sie Sachbearbeiterin ja jetzt diesen nicht Bearbeiten ohne zu wissen wie es ausgeht, oder? Schließlich sagt sie die ganze Zeit sie achtet drauf das wir nur das bekommen was uns zusteht bzw wir eher weniger bekommen um nix zurueck zu zahlen letztendlich, aber sie weiss oft selber nicht was sie sagt da vieles sich ueberschneidet oder keinen Sinn macht