Zieht das Jobcenter meine Ausbildungsvergütung ab?

6 Antworten

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mal ganz grundsätzlich ...

es wird nichts von Deinem Einkommen abgezogen ... es wird, wenn überhaupt Einkommen "angerechnet"

grundsätzlich soll nämlich jeder erstmal für sich selbst aufkommen (idealerweise durch Arbeitseinkommen) nur wen das nicht reicht, springt der Staat ein und stockt bis zum Existenzminimum auf

Du hast als Teil der Bedarfgsgmeinschaft bisher auch Alg2 bekommen (ausgezahlt an Deine Eltern) in Form eines Mietanteils und in Form von Lebenshaltungskosten

wenn Du jetzt Geld verdienst kommt es darauf an, ob Du Deinen Bedarf (Mietanteil und Lebenshaltungskosten) selber dekcne kannst .. wenn Du das kanmnst, fällst Du komplett aus der Bedarfsgemeinschaft raus - das heißt Deine Eltern bekommen für Dich kein Geld mehr vom Staat und du musst für dich selbst aufkommen und Deinen Eltern natürlich Deinen Mietanteil und Kostgeld abgeben ...

wenn Dein verdientes Geld weniger als der Alg2 Bedarfssatz ist, bleibst Du Mitglied der Bedarfsgeminschaft wird das Jobcenter wird das noch fehlende aufstocken ... das heißt aber für Dich, dass Du Dich natürlich trotzdem mit Deinem Einkommen am gemeinsamen Haushalt zu beteiligen hast ...

Das komplette Geld mit Sicherheit nicht. Allerdings wird jegliches Einkommen bei häuslicher Wohngemeinschaft berücksichtigt. Es kann also durchaus passieren, dass sie weniger bekommen, weil sie ja nun auch für dich nicht mehr in dem Umfang sorgen müssen. Die Höhe deiner Vergütung ist hierbei natürlich maßgeblich mit ausschlaggebend.

Huhu,

die Antworten, die du bekommen hast, sind ja ziemlich verwirrend. Einerseits wird dir gesagt, dass dein Einkommen NUR auf deinen eigenen Unterhalt+Miete angerechnet wird (keine Bedarfsgemeinschaft, nur Haushaltsgemeinschaft), andererseits wird dir gesagt, dass du angeben musst, mit wievielen Menschen du zusammen lebst und was diese verdienen und dass ihr füreinander einstehen müsst (Bedarfsgemeinschaft).

Richtig ist folgendes:

"Folgende Personen werden nicht zur Bedarfsgemeinschaft gezählt:Kinder, die über 25 Jahre alt sindKinder, die eigene Kinder versorgen, verheiratet sind oder in einer Verantwortungsgemeinschaft lebenKinder, die keine Leistungen nach SGB II beziehen (z.B. wegen Einkommen oder Vermögen)Pflegekinder und Pflegeeltern,GroßelternEnkelGeschwister, sofern diese ohne Eltern zusammen lebenTanten und OnkelNichten und NeffenSonstige VerwandtePersonen, die in einer Wohngemeinschaft zusammen lebenDa die genannten Personen nicht Teil der Bedarfsgemeinschaft sind, bilden sie eine sogenannte Haushaltsgemeinschaft. Im Fall von Bedürftigkeit können daraus aber wiederum Bedarfsgemeinschaften gebildet werden, so dass innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft mehrere Bedarfsgemeinschaften existieren können. "

http://www.gegen-hartz.de/bedarfsgemeinschaft.html

Damit bist du von dem Augenblick an kein Teil mehr der Bedarfsgemeinschaft, wo du dich vollständig selbst tragen kannst. Dazu gehört allerdings auch dein Anteil an der Miete und an Warmwasser und Strom (am Essen so und so). Dann brauchst du auch nicht finanziell für deine Eltern aufkommen, selbst wenn du da wohnen bleibst. Natürlich muss jemand, der keine Sozialleistungen mehr bezieht, auch keine Anträge schreiben und Angaben machen...für deine Eltern aber sieht es anders aus, sie würden vermutlich schon gefragt werden.

Brauchst du aber auch nur 1 Euro staatliche Hilfe, bist du Teil der Bedarfsgemeinschaft.

Ich stimme Sonnenstern811 zu, allerdings erhälst du oder deine Eltern (solange du unter 25 Jahre bist) Kindergeld für dich. Das bleibt natürlich auch noch :)

Ihr seid alle zusammen im ALG - 2 Bezug und deshalb wird dann deine Azubi Vergütung auch auf deinen Bedarf angerechnet und nur auf deinen,mit einer Ausnahme und das wäre dein nicht mehr benötigtes Kindergeld,welches du dann evtl. zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würdest,wenn du eine sehr gute Vergütung bekommen würdest !

Es kommt also in erster Linie auf dein Brutto und Nettoeinkommen an,wie alt du bist,wie viele Personen inkl. dir im Haushalt leben und was deine Eltern an KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) zahlen müssen.

Diese Angaben müsstest du machen,dann kann man es fast genau berechnen,was dir dann noch bleiben würde.

Wichtig würde auch noch sein,ob deine Eltern einer Beschäftigung nachgehen und was die da dann Brutto und Netto verdienen würden.