Jobcenter muss ich schulerbafög beantragen wenn ich es mir für die eigentlische ausbildung sparen wollte?

3 Antworten

Das Bafög - ist eine vorrangige Leistung und muss auch im ALG - 2 Bezug beantragt werden, dein schulisches Bafög - hat mit einem späteren Bafög - für z.B. ein Studium nichts zu tun, denn das Bafög - für Schüler muss auch nicht zurückgezahlt werden.

Wenn du zu diesem Bafög - dann kein weiteres Einkommen außer Kindergeld wie z.B. Erwerbseinkommen hast, dann blieben von deinem Bafög - ohne Anrechnung auf deinen ALG - 2 Bedarf pauschal 100 € als Freibetrag.

Schülerbafög wird unabhängig vom Studienbafög oder Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt, da kann man nichts "aufsparen".

Nein. Es handelt sich um zwei verschiedene Ausbildungsgänge. Die Schule wird mit Schüler-BAföG gefördert, die Ausbildung im dualen System mit Berufsausbildungsbeihilfe.

Und ja, das Jobcenter kann das von dir verlangen. Leistungen nach SGB II sind nämlich nachrangig nach jeder anderen Art von (möglichem) Einkommen. Willst du weiter Jobcenter-Leistungen, musst du die vorrangigen Leistungen in Anspruch nehmen. Ansonsten wirst du auch kein Hartz IV nicht mehr bekommen.