Jobcenter muss ich schulerbafög beantragen wenn ich es mir für die eigentlische ausbildung sparen wollte?
Ich geb zur tagesabend schule und woderhol die mittlere reife. Dannach wollte ich eine ausbildung anfangen und dabeo bafog beantragten. Jz sagt das jobcenter das ich es jz beantragen muss. Verlier ich dadurch meinen baföganspruch später in der ausbildung und falls es eine schulische ausbildung ist muss ich es zurückzahlen.
Ich bin noch bei meinen eltern und hoffe auszuziehen. Ausserdem komm ich vieleicht un einem wohnheim wo der lvr mein köstentrager ist wie soeht es da aus
3 Antworten
Das Bafög - ist eine vorrangige Leistung und muss auch im ALG - 2 Bezug beantragt werden, dein schulisches Bafög - hat mit einem späteren Bafög - für z.B. ein Studium nichts zu tun, denn das Bafög - für Schüler muss auch nicht zurückgezahlt werden.
Wenn du zu diesem Bafög - dann kein weiteres Einkommen außer Kindergeld wie z.B. Erwerbseinkommen hast, dann blieben von deinem Bafög - ohne Anrechnung auf deinen ALG - 2 Bedarf pauschal 100 € als Freibetrag.
Schülerbafög wird unabhängig vom Studienbafög oder Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt, da kann man nichts "aufsparen".
Nein. Es handelt sich um zwei verschiedene Ausbildungsgänge. Die Schule wird mit Schüler-BAföG gefördert, die Ausbildung im dualen System mit Berufsausbildungsbeihilfe.
Und ja, das Jobcenter kann das von dir verlangen. Leistungen nach SGB II sind nämlich nachrangig nach jeder anderen Art von (möglichem) Einkommen. Willst du weiter Jobcenter-Leistungen, musst du die vorrangigen Leistungen in Anspruch nehmen. Ansonsten wirst du auch kein Hartz IV nicht mehr bekommen.