Jobangebot im den erste 6 Monate ablehnen. Sanktionen von arbeitsagentur?

3 Antworten

Wenn Du keinen sog. wichtigen Grund für das Ablehnen eines Stellenangebotes hast, dann mußt Du mit der Verhängung einer Sperrzeit rechnen.

Ja, wurde aber auf maximal 30% Kürzung gedeckelt.

zul2013 
Fragesteller
 08.02.2022, 08:56

Ja würde auf 30% gedeckelt. Das bedeutet ich kriege 30% von mein arbeitslosengeld oder wird mir 30% gekürzt?

Agamemnon712  19.03.2022, 09:09
@zul2013

Die 30% beziehen sich auf ALG 2. Beim ALG 1 werden Sperrzeiten verhängt.

Ja sicher...

Bei mehr als 30% bekommste Marken.

lg

Agamemnon712  19.03.2022, 09:08

Das ist kompletter Unsinn.