Job gekündigt zum pflegen einer Angehörigen

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Deine Mutter muss sich nicht arbeitslos melden, wenn sie weiterhin automatisch krankenversichert sein möchte allerdings schon. Falls eine Sperrfrist wegen eigener Kündigung verhängt wird, so bezieht sich diese Sperrfrist allerdings nicht nur auf die Auszahlung von ALGI, sondern auch auf die Sozialabgaben.

Um das zu verhindern, sollte sie vorab klären, ob sie eine Sperrfrist zu erwarten hat, wenn sie den Job selbst kündigt wegen Pflege der Mutter. Eventuell kann man auch einen Aufhebungsvertrag mit dem AG vereinbaren - sie soll sich kundig machen! Erste Hinweise: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/arbeitsrecht-sperrzeit_arbeitsamt.htm

Wenn sie sich nicht arbeitslos melden würde, hätte sie überhaupt keine Bezüge und müsste sich ab sofort freiwillig krankenversichern. Dafür gibt es Tarife.

Eventuell kann man auch einen Aufhebungsvertrag mit dem AG vereinbaren <

Ein Aufhebungsvertrag ändert nichts an einer evtl.Sperrfrist,er wird wie eine Eigenkündigung angesehen.

@lenzing42

Im Prinzip stimmt das - hatte ich nicht gewusst. Doch auch hier gibt es wie fast bei allem eine Ausnahme. Zur Vervollständigung: " Die Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag berechtigt die Agentur dann nicht zur Verhängung einer Sperrzeit, wenn der Arbeitgeber zum Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung berechtigt gewesen wäre (BSG vom 12.07.2006 - B 11a AL 47/05)." Quelle: http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/aufhebungsvertrag.htm

Arbeitslos melden nützt nichts, da sie dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung steht.

Im Moment gar nicht... Sie sollte sich Arbeitslos melden, da findet man dann sicher eine Ideale Lösung.