Ist Verein kommerziell oder nichtkommerziell?

2 Antworten

Man unterscheidet den nicht wirtschaftlichen Verein - auch Idealverein genannt - und den wirtschaftlichen Verein (§ 22 BGB).

Wirtschaftliche Vereine sind aber äußerst selten und müssen genehmigt werden; sie werden nur genehmigt, wenn keine andere Rechtsform möglich ist oder eine andere Rechtsform nicht zumutbar wäre.

Der wirtschaftliche Verein ähnelt den Genossenschaften.

Für die Genehmigung sind die entsprechenden Landesbehörden zuständig.

Ein Verein ist generell ein Zusammenschluß des privaten Rechts.

Kommerziell  heißt:  vorrangig mit Gewinnstreben, mit Profit, als Geschäft,
z.B. Sparkassenverein, Gewerbe- und Handels-Verein, ggf. Fußballverein

Ein nicht kommerzieller Verein hat andere Ziele als Geld zu verdienen. Einmal kann er gemeinnützig sein z.B. Wohltätigkeitsverein oder er ist "privat",  das bedeutet:  "nicht für die Öffentlichkeit"   z.B. Kegelverein, Schrebergartenverein

Das Wort "privat"  passt also nach meiner Meinung nur ein bißchen.