Ist "Verbindliche Anmeldung" wirklich "soo" verbindlich?
Hi,
Bitte nur antworten, wenn auch Kenntnisse/Wissen/Fachwissen zur Thematik vorhanden sind.
Meine Mutter hat sich für einen Kurs angemeldet. Vor 10 Tagen. Da ihre Krankenkasse einen ähnlichen Kurs bezahlt, hat sie sich bei jenem Kurs wieder abgemeldet.
Jetzt hat ihr die Kursleiterin geschrieben sie solle trotz Abmeldung die volle Kursgebühr bezahlen oder jemanden finden der statt ihr am Kurs teilnimmt.
Auf der Homepage steht "Verbindliche Anmeldung erforderlich" und ganz weit unten auf der Seite: "Spätere Absagen werden mit einer Aufwandsgebühr in Höhe von 50%, Absagen 2 Wochen vorher mit 100% in Rechnung gestellt."
Sie hat sich quasi innerhalb dieser 2 Wochen angemeldet, es sind außerdem noch zahlreiche Kursplätze frei, es ist also nicht das sie jmd den Platz weggenommen hat. Es gibt auch nirgendwo ein * bei der Anmeldung, wie man das sonst so kennt, das man weiss, man muss das Kleingedruckte noch irgendwo lesen.
Und sowieso rein rechtlich gibts da irgendeine Handhabe? Das einzige was sie gemacht hat eine Email "Ich möchte teilnehmen". Das Angebot würde sie doch erst mit der Überweisung der Gebühr gänzlich annehmen oder?
Grüße
6 Antworten
Sie hat sich angemeldet.Der Veranstalter hat die Anmeldung akzeptiert.Also liegt ein gültiger Vertrag vor.
Dem Veranstalter obliegt es des Weiteren, die Bedingungen beziehungsweise Höhe für eventuelle Erstattungen festzulegen.
Somit muss deine Mutter den Preis entrichten.
hallo,
also ich arbeite auch bei einer familienbildungsstätte die kurse anbietet. leider hat deine mutter da rechtlich keine handhabe, wenn in den agb's stand welche stornogebühren bei einer abmeldung anfallen. auch wenn sie keinem einen platz weg genommen hat muss sie trotzdem zahlen. diese kursanbieter kalkulieren so das eine mindestteilnehmerzahl vorliegen muss damit ein kurs zu stande kommen kann und mit der sie selbst auch noch was verdienen, d.h. dass wenn z.b. einen kurs wie sagen wir mal einen englischkurs, angeboten wird dort eine höchst- und eine mindestteilnehmerzahl besteht. die höchstteilnehmerzahl wird meist von dem kursleiter festgelegt (damit man den leuten dort noch ideal wissen vermitteln kann und keiner der teilnehmer zu kurz kommt, sprich dieser selbst nicht überfordet ist und die teilnehmer zu frieden sind). dann gibt es die mindestteilnehmerzahl, zb. 9 personen, da der verein/firma/etc. gewinn macht bzw. keine verluste eingehen muss, also das alle kosten gedeckt sind (raum, kursleitung/material). wenn sich deine mutter jetzt eine gewisse zeit vorher abmeldet, ist der verdienst des vereines ja nicht mehr gewährleistet, da ja nicht davon auszugehen ist, dass sich noch jemand anmeldet, der den platz deiner mutter einnimmt. leider spielt auch die nicht-beteiligung der krankenkasse keine rolle, es sei denn es ist ihr diese vom kursanbieter schriftlich oder telefonisch bzw. persönlich zugesichert worden. sollte dies jedoch der fall gewesen sein, sprich die kursleitung oder der verein an sich hat ihr einen solchen zuschuss der krankasse zugesichert, so hilft es oft wenn man dort nochmal anruft und erklärt das die jeweilige perosn dies getan hat. die meisten anbieter gehen dann auf kulanz und es fallen nicht so viele bzw. keine kosten an. ich hoffe das hilft dir weiter, ansonsten am bestern immer vorher bei der krankenkasse absichern lassen oder eine schriftliche bestätigung vom anbieter geben lassen.
Deine Mutter hat sich angemeldet. Die Gebühr kann sie ja erst dann bezahlen, wenn sie sich tatsächlich auch angemeldet hat. Demnach kannst Du nicht sagen, sie hat das Angebot noch gar nicht angenommen, das hat sie, indem sie sich angemeldet hat.
Auch wenn sie sich erst so kurz vorher angemeldet hat, muss sie die Kursgebühr bezahlen. Es spielt keine Rolle, ob noch mehr Plätze frei sind. Vielleicht muss der Kurs jetzt sogar abgesagt werden, weil nicht genügend Teilnehmer mitmachen.
Wenn deine Mutter eine Kursbestätigung erhalten hat, muss sie den Kurs bezahlen.
Das sollte man sich eben überlegen bevor man einen Vertrag abschließt. So, wie du das beschreibst, waren die Bedingungen klar. Damit gibt es eigentlich keine Möglichkeit da drum herum zu kommen.