zweitwohnsitz untervermieten?

2 Antworten

Ja, du kannst mit Einverständnis des Vermieters untervermieten.

2t Wohnsitz habe ich bedenken, da du ja dort nicht wohnst.

Versteuern musst du natürlich jede Einnahme

Ich finde die Lösung grad etwas kompliziert.

Wenn du z.b. Die Küche möbliert vermietest, bist du auch für defekte verantwortlich. Musst auch Ersatz stellen, wenn z. B. der Herd nicht mehr geht. Machst also keinen Gewinn. Wenn du einen 2tWohnsitz hast, musst du 2twohnsitz Steuer bezahlen.

Warum sucht ihr nicht einfach einen Nachmieter, der deinen Vertrag übernimmt und du verkaufst den beiden die Sachen einfach?

Ja, ja und ja.