Ist Tintenkiller in einer Klausur erlaubt bzw Beweis dagegen?

6 Antworten

Tintenkiller an sich ist erlaubt. Es gibt weder ein grundsätzliches Verbot, noch eine Vorschrift die besagt, es nutzen zu müssen.

Aber Schulen dürfen individuelle Regeln erstellen, wenn sie diese begründen können.

Meist geht es hier aber nur um das Verbot von Tintenkillern. Dies wird oft mit der Begründung in Klausuren verboten, dass man nach der Rückgabe Fehler noch mal mit Tintenkiller nach bearbeiten könnte um somit eine bessere Note zu bekommen. Das es im Nachhinein geändert wurde und der Lehrer nicht aus Versehen etwas richtiges falsch angestrichen hat, ist schwer zu beweisen und in so einem Fall muss für den Schüler entschieden werden, da nun mal da etwas richtiges steht.
Daher verbieten viele Schulen generell den Tintenkiller, denn ist er verboten, kann man im Nachhinein auch damit nicht ankommen.

Dort wo er verboten ist, ist die einzige Alternative das Durchstreichen.

Ebenfalls kann man einen Tintenkiller auch nicht zur Pflicht machen. Was ist wenn Du keinen hast. Durchstreichen von Fehlern ist grundsätzlich eigentlich immer ok, aber Paragraphen gibt es dazu keine.

Ich würde mir das von deiner Lehrerin mal begründen lassen und mit der Klausur und der Begründung zum Vertrauenslehrer bzw. Rektor gehen. Sehen die das gleich bzw. kommt die Anweisung vom Rektor, bleibt dir nur der Gang zum Schulamt.

Tintenkiller ist grundsetztlich erlaubt also in meiner Schule dürfen wir bei jeder Arbeit ob nun einen kleine LK oder eine große Klassenarbeit einen Tintenkiller benutzen wir können es zwar auch mit Lineal und Bleistifft durchstreichen aber wieso denn die Arbeit wenn man den Tintenkiller benutzen kan =) und das deine Lehrerin dir nur deswegen wichtige Punkte abzieht das geht ja mal gar nicht eigentlich darf deine Lehrerin dir gar nicht die Punkte abziehen also zumindest bei so einer kleinigkeit du solltest das mal deinen Eltern erzählen vielleicht können sie ja mal mit deiner Lehrerin sprechen oder bzw auch mit der Schulleiter/in vielleicht bringt das ja was =) 

Ich denke, es ist ein Unterschied, ob du Tintenkiller benutzt, und einen normalen Kuli oder Füller, oder ob du diese Radierstifte nimmt, deren "Tinte" mit Wärme, d.h. durch Reibung weggeht. Diese sind nicht dokumentenecht, weil, einmal auf die Heizung gelegt - und der ganze Text ist futsch.

Wenn du deinen eigenen Text mit einem Tintenkiller löscht, wird ja das Dokument nicht verfälscht. Ist ja bs zur Abgabe deins, solange kannst du damit machen, was du willst.

Red nochmal mit der Lehrerin, Punkte abzuziehen wegen druchstreichen halte ich auch nicht für angemessen.

Ganz ehrlich, davon habe ich noch nie gehört, das man in einer Klausur nicht killern bzw. tippexen darf... Finde es aber auch nicht in Ordnung Punkte fürs ordnungsgemäße Durchstreichen abgezogen zu bekommen...

lg, jakkily

Wir mussten in einer Klausur immer dokumentenechte Stifte nutzen. Ansonsten kann ja nach Belieben in der Arbeit rumgeändert werden.

Bitterkraut  19.04.2016, 22:26

Derjenige, der die Arbeit schreibt, kann sie bis zur Abgabe soviel umändern, wie er will.

holgerholger  19.04.2016, 22:28
@Bitterkraut

Ja, und wenn es ein killerbarer Stift ist, kann er ja auch nach der Rückgabe noch ändern. Das soll ja eigentlich verhindert werden.

Bitterkraut  19.04.2016, 23:36
@holgerholger

Mit Tintenkiller kannst du jede Tinte und jeden Kuli killen. Demnach wär gar nix dokumentenecht.