Ist meine Arbeit Schwarzarbeit?

3 Antworten

"Solange ich unter dem Freibetrag für Steuern liege..."

1.900 * 12 = 22.800 € liegt allerdings weit über dem steuerfreien Existenzminimum


Es ist unbedingt unverzüglich eine Statusfeststellung bei der Deutschen Rentenversicherung durchführen zu lassen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html

Es ist zu vermuten, daß hier ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vorliegt:

Familien, die eine Haushaltshilfe beschäftigen, werden zum Arbeitgeber. Sie müssen die Haushaltshilfe bei einer Krankenkasse in Deutschland anmelden und die Sozialversicherungsbeiträge an diese Krankenkasse (die so genannte Einzugsstelle) abführen.

Die Einzugsstelle leitet die den Rentenversicherungsträgern und der Bundesanstalt für Arbeit zustehenden Anteile weiter. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden direkt an die Berufsgenossenschaft gezahlt.

Ratsam ist auch der Abschluss eines schriftlichen Arbeitsvertrages. In diesem können z.B. die Arbeitszeit, Anzahl der Urlaubstage, Kündigungsfristen und das Arbeitsentgelt vereinbart werden.

Ferner benötigt der Arbeitgeber eine Betriebsnummer, die von der Bundesagentur für Arbeit vergeben wird.

joh5775 
Fragesteller
 21.03.2015, 20:16

Vielen Dank für die Antwort!! Hilft mir sehr.

Und du kommst definitiv über den jährlichen Freibetrag mit 1900 € pro Monat. Wenn du allerdings nur für eine Familie arbeitest würde ich die scheinselbstständigkeit abklären lassen. Ruf dafür bei deiner Krankenkasse an und frage nach dem feststellungsverfahren. Die überprüfen das dann und am ende hast du Gewissheit

joh5775 
Fragesteller
 21.03.2015, 15:22

Echt ich wusste gar nicht dass die Krankenkasse da Infos geben kann. Danke für die Antwort. Gibt es noch andere Anlaufstellen die ich fragen kann wegen scheinselbständigkeit oder nur die krankenkasse?

Asceroon  22.03.2015, 07:52

Ich wüsste nicht. Einfach bei der Krankenkasse fragen

Ich stelle Ende jedes Monats eine Rechnung an die Familie

Das setzt ein angemeldetes Gewerbe und die Kenntnis des Finanzamtes voraus. Durch Deine Gewerbeanmeldung bekommt das Finanzamt eine Mitteilung.

Selbstverständlich müssen diese Einnahmen voll versteuert werden.

joh5775 
Fragesteller
 21.03.2015, 15:18

Okay das wäre ja relativ einfach. Meine Sorge ist dann nur noch: Da ich nur einen Arbeitgeber habe, ist das dann nicht Scheinselbständigkeit und damit wiederum illegal?

schoenegruene  21.03.2015, 15:38
@joh5775

ist das dann nicht Scheinselbständigkeit und damit wiederum illegal?

Wenn diese Familie Dein einziger Auftraggeber ist, ist das wohl so. Lasse Dich beraten - die Krankenkasse, die Rentenversicherung, der Zoll und das Finanzamt verfolgen nicht nur, sie beraten auch.