Wie erkenne ich, ob ich schwarz arbeite?

8 Antworten

Der AG muss dich bei der Minijobzentrale anmelden und du bekommst auch eine Kopie von dieser Meldebescheinigung, die ist nämlich später für das Rentenamt wichtig.

Also ich hab auch schon sehr oft Minijobs gehabt - alle ausnahmslos beinhalteten einen Vertrag in schriftlicher Form.

Dein Arbeitgeber muss sehr wohl Steuern bezahlen, es ist ein so genannter Pauschbetrag. Einen Vertrag benötigt man generell nicht, aber wäre besser, da sonst in ernsten Fällen vor Gericht Aussage gegen Aussage steht. Wenn du keine Lohnabrechnung erhältst finde ich das schon äußerst seltsam. Würde mal beim Arbeitgeber nachfragen woran das liegt.

Auch für einen Minijob müssen ein paar Abgaben bezahlt werden. Dein Chef muß Dich bei der Minijob-Zentrale anmelden und da gibt es auch einen Anmeldebescheid für Dich, da werden u.a. auch Beiträge zur Unfallkasse usw. abgeführt. Die Einzugsstelle für die Beiträge ist die Knappschaft Bahn-See. Lass Dir das unbedingt von Deinem Chef aushändigen, dann bist du auf der sicheren Seite. Für einen Job mit z.B. 80,00 € Lohn im Monat, sind bei der Knappschaft Bahn-See 24,70 € im Monat an Beiträgen zu zahlen von deinem Chef.

Auch wenn du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag hast: hat dein Arbeitgeber deine persönlichen Daten erfragt (so, wie sie im Personalausweis stehen)? Diese muss er nämlich bei der Minijobzentrale angeben! Hat er sich nicht danach erkundigt, solltest du davon ausgehen, dass du dort nicht angemeldet bist und demzufolge schwarz arbeitest.

Davon mal abgesehen würde ich persönlich niemals ohne schriftlichen Arbeitsvertrag arbeiten, auch nicht in einem Minijob.