Ist in der Kneipe ein Bierglas klauen verwerflich?
Diese Frage ähnelt natürlich ein bisschen der Fragestellung "Warum halten sich Menschen nicht an Gesetze?" oder so, aber ich würde gerne mal diesen Spezialfall diskutieren.
Gesinnungsethisch ist das natürlich langweilig, darum sind vor allem die Verantwortungsethiker aufgefordert, ne Antwort zu schreiben!
15 Antworten
ich denke nicht dass es diebstahl ist, der wirt hat dir das glas zum trinken überlassen. somit hast du kein fremdes gewahrsam gebrochen. aber es ist eine unterschlagung. somit auch eine straftat. ich finde es ist auch kein "spezialfall" oder kavaliersdelikt. genauso wie bademantel oder handtuch mitnehmen im hotel. das is strafbar. keine witzige unsitte.
wenn man im supermarkt ein glas mitnimmt ist es diebstahl weil man es selbst aus dem regal nimmt und verbirgt.
ich bin im urlaub immer in ein lokal gegangen das besondere gläser hatte. ich hab einfach gefragt ob ich da eins davon kaufen könnte und sie hats mir für 4 euro (großer krug mit aufdruck) verkauft. somit bin ich zufrieden und guten gewissens wenn ich daraus trinke.
wie würdest du es denn finden wenn du jemanden zuhause auf ein bierchen einlädst und er einfach das glas einsteckt während du aufm klo bist. oder eine kaffeetasse. dann würdest du den garantiert nicht mehr einladen.
Es ist genauso eine Statraftat, wie ein Bank auszurauben. Nur trifft den Wirt der Schaden voll ins Geld, während die Banken gegen solche Risiken versichert sind.
Dann trifft es die Versicherung voll ins Geld. Auch nicht gut.
Wenn ich von einer Gewahrsamsenklave des Gastes ausgehe ist es Unterschlagung.
Wenn ich von einem räumlichen Gewahrsam des Wirtes ausgehe, ist es Diebstahl.
Der Strafrahmen ist aber in beiden Fällen gleich.
Geklaut ist geklaut! Es gehört demjenigen doch nicht, der den Inhalt getrunken hat! Er hat ja nur den Inhalt bezahlt. Abkaufen ist ok, fragen ob man es schenkt auch, aber nicht so..
Aus etwas Kleinem wird meistens etwas Großes! Also, garnicht erst damit anfangen..
Diebstahl ist aus Sicht der Verantwortungsethiker (teleologische Ausrichtung) ebenso verwerflich. Nur wenn man das Glück einer größeren Zahl von Menschen durch den Diebstahl erheblich erhöht (in Relation zum Glück der Bestohlenen), kann es aus verantwortungsethischer Sicht erlaubt sein. Da der Wirt aber sicher ebenso unglücklich sein wird, wie jemand glücklich sein wird, der ein Glas gestohlen hat, ist das Tun verwerflich. Gläserstehlen ist verantwortungsethisch nur erlaubt, wenn man damit die Welt rettet, Menschenleben schützt, einem Glasbessenen eine Freude macht oder den Wirt vor einem gefährlichen Glas rettet...;-)