Mieteinnahmen bei geerbtem Haus?

13 Antworten

Mit den wichtigsten Informationen bist Du erst am Schluss rüber gekommen. Das hat wohl viele verleitet, in Dir erst mal ein dummes Kind zu sehen, das Du aber wohl längst nicht mehr bist. Einzig wilees hat die Situation offenbar richtig erkannt.

Wenn man die Aufteilung, die Deine Mutter vornimmt, so betrachtet, dann ist das in meinen Augen vollkommen korret. Der Kredit wird bedient, es werden ausreichend Rücklagen geschaffen (750 € pro Monat) und dann geht sie davon aus, dass die Einnahmen aus der Vermietung auch dazu dienen sollen, Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, der mit 500 € pro Monat sicherlich nicht falsch bemessen ist. Allerdings lese ich nichts von Taschengeld für Dich. Bleibt da auch noch was oder wieviel gibt Dir Deine Mutter pro Monat?

In meinen Augen wäre es jedenfalls nicht in Ordnung, wenn Deine Mutter ihren vermögenden Sohn ausschließlich von ihrem Arbeitseinkommen versorgen müßte. Man könnte auch sagen, die 500 € (=25 % der Mieteinnahmen) legt sie zum Familieneinkommen, um Euch dadurch insgesamt ein besseres Leben zu ermöglichen. Deine Mutter, die sicherlich noch sehr viel für Dich tut, darf schließlich auch so etwas, wie Lohn oder Anerkennung in dieser Form von Dir erwarten.

leider muss man hier intensiv suchen um an die Fakten zu gelangen :(
Die einzig blöden sind wir fachkundigen die sich die Arbeit machen unvollständige Fragen zu beantworten.

Hier ist es jetzt Dinestag Mittag, 28 ° Sonne.... ich gehe jetzt schwimmen :)

Zwar die richtigste, aber leider bzgl. der Entnahme zum Lebensunterhalt auch wieder falsche Antwort. Einkünfte (wohlgemerkt, Einkünfte, nicht Substanz) können zum Unterhalt herangezogen werden, wenn dies notwendig i.S.v. "Müssen" ist.Es ist analog dieser immer wiederkehrenden Kostgelddiskussion ... es besteht überhaupt kein gesetzlicher Anspruch Unterhaltsverpflichteter auf Einkünfte minderjähriger Unterhaltsberechtigter, wenn sie aus eigenem Einkommen ihrer Unterhaltspflicht nachkommen können. (verkürzt, ich weiss).

Die Mutter könnte ggf. bestenfalls eine pauschale Aufwandentschädigung analog eines Beistandspflegers geltend machen, m.W. ca. 800€ p.a., zur Verwaltung der Immobile ist sie per se verpflichtet.

Zu guter Letzt nicht vergessen, dass es sich um steuerpflichtiges Einkommen handelt, hier also weitere Lasten kommen.

So wie es sich zwischenzeitlich darstellt, werden die 500€ den Familieneinkünften zugerechnet, das ist unzulässig.

Nachdem nun durch die Kommis der Sachverhalt erhellt wurde ... klare Aussage: Die Entnahme durch die Mutter widerspricht krass treuhänderischer Vermögensverwaltung.

Entweder wird unverzüglich die Entnahme auf deinen Namen angelegt oder aber du beantragst nur in dieser Angelegenheit einen Betreuer.

Klingt hilfreich, ist aber sehr gefährlich, denn wenn man an den falschen gerät...

@bwhoch2

Einen gerichtlich bestellten Betreuer meinte ich natürlich.

@Majorie22

Glaubst Du, dass ein gerichtlich bestellter Betreuer besser ist?

Ich will nicht eine ganze Branche schlecht reden, aber er persönliche Bezug zwischen betreuter Person und dem Betreuer ist nicht vorhanden. Ein Betreuer kann soundsoviele Personen auf einmal betreuen und wird zunächst einmal versuchen, sein Einkommen zu sichern. Dann soll es aber welche geben, die versuchen, aus jedem einzelnen Betreuungsfall erst einmal das optimale für sich raus zu holen. Kostengünstig wird das dann nicht, um es mal vorsichtig auszudrücken. Da sind die 500 € pro Monat bei Muttern schon besser angelegt.

@bwhoch2

Die Honorare sind reglementiert. Da hier ein Minderjähriger betroffen ist, obliegt es eh dem Jugendamt.

@Majorie22

Schlechtester Fall:

Und dieser Betreuer kümmert sich dann anstelle der Mutter um das Haus. Er wird schnell sehen, was dabei im Argen liegt und was dringend gemacht werden muss. Als Betreuer des Minderjährigen muss er dann nicht mehr auf die Mutter hören und der Betreute hat sowieso nichts zu sagen.

Er sieht 75000 € auf dem Konto des 15-jährigen und überlegt sich, wie er damit das Haus verbessern kann. Neue Heizung? Neue Fenster? Neues Bad? Neues Dach? Neue Haustür? Der Phantasie sind kaum Grenzen gesetzt. Die Grenzen ergeben sich höchstens aus dem vorhandenen Bankkonto des Betreuten.

Mit den von ihm in Auftrag gegebenen Maßnahmen verbessert er das Haus und steigert vielleicht sogar den Wert. Soweit so gut.

Er beauftragt Handwerker und läßt sich von denen Provisionen zahlen. So ganz versteckt und hintenrum, sodass niemand was davon erfährt. Dafür müssen die Angebot dann nicht gar so günstig sein.

Das sollte nur ein Beispiel sein, was passieren könnte, wenn ein Betreuer aus einem Fall nur ein wenig mehr haben will, als das reglementierte Honorar.

@bwhoch2

Gerade die Minderjährigkeit bietet hier den entsprechenden Schutz. Zum einen müssen solche Massnahmen vom Gericht genehmigt werden, da wird er erst mal ein Gutachten vorlegen müssen bzgl. Instandhaltungsbedarf u.ä., des weiteren dürfen keine Kredite aufgenommen werden, zum andren wird auf sicher ein Angestellter des Jugendamtes hier die Beistandspflegschaft übernehmen.

... also schraub deine Hysterie ein wenig runter.

Leider völlig falsch. Man kann auch durchaus von einem vermögenden minderjährigen Kind verlangen, dass es sich an den Lebenshaltungskosten beteiligt.

@ErsterSchnee

Das ist leider völlig falsch. Es gibt bei Leistungsfähigkeit der Unterhaltsleistenden keinen Anspruch.

@Majorie22

Schau mal in § 1602 BGB...

@ErsterSchnee

Mein Gott!! Der FS ist ein sog. privilegierter Unterhaltsberechtigter, da fällt das weg. Ich gebe zu, schwieriges Thema, weil es ja fast immer um Unterhaltspflicht im Scheidungsfall oder bei Auszug o.ä geht, die Situation des FS also eher die Ausnahme darstellt.

Und da reicht nicht ein §, sondern schon der Rückgriff auf die Rechtsprechung.

Und im beschriebenem Fall verfängt deine Argumentation auch nicht, da ja wohl das Nettoeinkommen zugrunde gelegt werden müsste, nicht der monatliche Cash-Überfluss.

Eine vermietet Immobilie ist nicht ganz ohne, denn grundsätzlich wird ein Teil der Mieteinnahmen in die laufende Unterhaltung des Hauses gesteckt werden müssen.

Aus https://www.anwalt.de/rechtstipps/was-ist-zu-beachten-wenn-ein-minderjaehriges-kind-erbt_129543.html

"1. Das minderjährige Kind kann nicht über das Erbe verfügen

Da ein minderjähriges Kind bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres in seiner Geschäftsfähigkeit beschränkt ist, kann das Kind jedoch nicht selbst über das geerbte Vermögen nach eigenem Gutdünken verfügen. Für die Dauer der Minderjährigkeit obliegt den Eltern die Vermögenssorge. Damit entscheiden die Eltern letztendlich was mit dem Erbe geschehen soll, wie Gelder angelegt, Immobilien verwaltet werden usw.

2. Die Eltern können nicht frei über das Erbe des Kindes verfügen

Es ist leicht nachvollziehbar, dass ein entsprechendes ererbtes Kindesvermögen bei so manchen Eltern finanzielle Begehrlichkeiten weckt. Diese Gefahr hat auch der Gesetzgeber erkannt und unterwirft daher die Eltern bei der Verfügung und Verwaltung des Erbes des Kindes gewissen Beschränkungen. Soweit die Eltern die Vermögenssorge ausüben, steht diese immer unter der obersten Prämisse, dass diese zum Wohl des Kindes sein muss. Die Eltern haben also das Kindesvermögen nicht nur zu verwalten, sondern auch zu vermehren und hierbei nach den Grundsätzen der „Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten“ verfahren. Hierbei sind die „Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung“ zu beachten. Eltern ist es also untersagt, mit dem Kindesvermögen hochriskante Immobilien oder Geldgeschäfte abzuschließen und sind bei Bedarf verpflichtet, sich professionelle Hilfe bei den zu treffenden Entscheidungen zu holen.

Den Eltern ist es untersagt, das Kindesvermögen im eigenen Namen anzulegen. Die Anlage hat im Namen des Kindes zu erfolgen."

Wenn du also glaubst, du kannst das Geld mit vollen Händen verprassen, dann ist das ein Irrtum, ein großer Irrtum. Da eine Immobilie auch finanzielle Nachteile mit sich bringen kann, kann ich dir dazu nicht viel sagen, das ist ein Fall für die Profis hier.

Damit kenne ich mich aus... es geht um die 500€ überschuss die sich meine mutter auszahlt

@Fenchelteelover

Ob das noch unter die „Grundsätze einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung“ fällt, kann hier kaum jemand beantworten. Letztlich hängt es von den weiteren Umständen ab, ob man mit seinen Eltern einen Tanz auf dem juristischen Parkett anfangen möchte.

Wenn ansonsten noch reichlich übrig bleibt, dann könnte man das doch akzeptieren, wenn die Familienverhältnisse soweit zu aller Zufriedenheit sind. Diese Entscheidung kann dir aber keiner abnehmen.

Du hast Einnahmen, aber auch Ausgaben. den Überschuss musst du versteuern.

Da du noch nicht geschäftsfähig bist, müssen deine Erziehungsberechtigten das für dich machen und das Geld verwalten. Einen Anspruch jetzt Geld ausgezahlt zu bekommen, hast du nicht.

Wohl aber müssen sie dir Rechenschaft ablegen was sie mit dem Geld gemacht haben, sie dürfen es nur treuhändisch verwalten in deinem Sinn. Es ist dein Geld und mit 18 kannst du darüber verfügen. Sie können aber Geld nehmen, um dir Taschengeld, ein Mopped oder eine Klassenfahrt zu bezahlen. Idealerweise besprechen sie das mit dir, lassen dich mitentscheiden wenn was zu regeln ist oder beim Mieterwechsel, damit du in 3 Jahren die Verantwortung selbst übernehmen kannst.

Da du noch nicht volljährig bist, kann deine Mutter das Geld für dich verwalten.

Du brauchst ja auch Rücklagen für Reparaturen usw., da wäre es nicht clever, die ganze Kohle rauszuhauen...

15=blöd danke dafür...

@Fenchelteelover

Wenn es DAS ist, was du da rausliest...