Ist handschriftliches korrigieren von einem Vertragstext gültig?

4 Antworten

Handschriftlichen Änderungen in einem Vertrag können auch zur Unwirksamkeit desselben führen, um das ganze sicher zu machen, sollten die Änderungen vermerkt werden und unterschrieben, oder besser den Vertrag neu aufsetzen lassen, ansonsten kann jeder Vertrage ja nach Belieben geändert werden. Meine Meinung

Grob geschätzt mal : wenn du nen rechtschreibfehler verbesserst dabei das ursprüngliche wort nicht unleserlich machst wird niemand etwas sagen

aber wenn du im nachhinein einen Betrag änderst z.B

Zahlung von 500€ und du kommst drauf: uff es sollten ja 5000 sein und du schreibst einfach noch eine "0" dran wird dir das niemand gelten lassen.

Keine Garantie, jedenfalls ich würde ihn einfach neu schreiben und dann nochmal unterschreiben lassen- da bist du sicher auf der Guten Seite :)

Normalerweise sollten zusätzliche Änderungen von beiden Seiten nochmals abgezeichnet werden. Denn ansonsten könnte ja jeder was nach Vertragsunterzeichnung handschriftlich hinzufügen.

Wichtig ist, dass eine Änderung auch auf dem Duplikat angegeben ist.

Ein Vertrag ist eine zweiseitige Erklärung. Da sollte es kein Duplikat, sondern 2 Originale, geben. Jede Partei braucht immer die Originalunterschrift der anderen Partei. Und wenn in beiden Originalen die gleiche Änderung steht, also offensichtlich mit beidseitigem Einverständnis eingefügt wurde, gilt die selbstverständlich! Taucht die Änderung nur in einer Version auf, wurde sie vermutlich nachträglich eingefügt und ist i.d.R. unwirksam.

Wenn du als erstes unterschreibst, kannst du noch was ändern. Wenn du einen unterschriebenen Vertrag erhälst darfst du nichts ändern.