6-Tage Woche und Krankenschein?
Hallo ich habe eine Frage aus dem Arbeitsrechtlichen Bereich und würde mal gerne wissen wer hier jetzt recht hat.
Folgende Situation: Ich arbeite als Floristin, also im Einzelhandel und habe Sonntags und einen Tag in der Woche frei, da bei uns natürlich auch Samstags gearbeitet wird. Ich arbeite also normalerweise 5 Tage die Woche. Im Juni hatte ich eine Weisheitszahn OP. Die OP war an einem Dienstag. Da natürlich abzusehen war das ich danach krankgeschrieben werde und da meine Kollegin aufgrund der Umstände in der Woche keine Möglichkeit auf einen Freien Tag gehabt hätte war ich an dem Montag ganz normal arbeiten und ab dem Dienstag bis einschließlich Samstag krankgeschrieben.
Jetzt hiess es von Seiten Büro ich hätte mir einen Tag zuviel "krank" eingetragen weil ich ja einen freien Tag pro Woche haben muss. Ich hatte auch vorher angekündigt das ich wegen einer OP ausfallen werde, deswegen war das ja alles gut planbar.
Ist das Korrekt? Mir ist bewusst das ich so Überstunden beim Krankfeiern gesammelt hätte aber mein Krankenschein war für 5 Tage ausgestellt und an Tag 6 war ich arbeiten. Wer hat da nun recht? Ich fühle mich etwas verarscht weil ich dann ja auch den Montag hätte frei machen können. Und der Chirurg schrieb mich absichtlich bis Samstag krank damit ich mich erholen kann. (4 Zähne auf einmal)
2 Antworten
Gibt es ein rotierendes System, nachdem jeder von Euch den freien Tag hat, z.B. eine Woche Montag, Folgewoche Dienstag, dann Mittwoch usw.?
Wann wäre denn in der Woche als Du die OP hattest Dein regulärer freier Tag gewesen? Hättest Du "normal" am Montag den freien Tag gehabt wenn Dein Arbeitgeber nicht gewusst hätte, dass Du am Dienstag die OP hast?
Das Arbeitsrecht kennt im Entgeltfortzahlungsgesetz das Lohn- oder Entgeltausfallprinzip. Das besagt dass ein Arbeitnehmer der wegen Krankheit nicht arbeiten kann so bezahlt werden muss, wie er ohne die Krankheit gearbeitet hätte.
Wurde also in einem Schicht-/Dienst-/Arbeitsplan der Dienstag als freier Tag geplant, so muss der AG diesen auch mit einer AU-Bescheinigung nicht bezahlen, da der AN dort sowieso nicht gearbeitet hätte.
Wird der Schichtplan allerdings nach Kenntnis über den zu erwartenden Ausfall des AN geändert, ist das nicht korrekt. Hier liegt nahe dass ein Tag Entgeltfortzahlung "gespart" werden soll.
Der Tag, den du laut Plan frei gehabt hättest, wird dir nicht als Arbeitszeit vergütet. Das ist korrekt und auch total normal.