Überstunden streichen bei Krankheit?

3 Antworten

Vieleicht solltest du mal in Ruhe mit deinem Vorgesetzten reden, es lässt sich sicher eine Lösung finden.

Ist eine größere Firma, da ist die Regel so.

Ich versteh die Argumentation des Betriebs nicht. Wenn man am Arbeitsplatz ist und diesen dann wegen Krankheit verlässt, gilt dieser Tag als gearbeitet. Zitat:

"Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.

(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)"

http://www.schichtplanfibel.de/minus1.php

Hast Du denn für Montag keine Krankmeldung?

Habe ich doch geschrieben, die ganze Woche incl. Montag

@Segler66

Dann spielt es doch überhaupt keine Rolle, ob und wieviel Du gearbeitet hast. Du bist an diesem Tag krankgeschrieben.