Ist es verboten die Filmszenen ins Youtube hochzuladen?

7 Antworten

Bei Ausschnitten gilt das sogenannte Zitatrecht. Ein Zitatrecht gibt es für Text, Bild, Musik, und eben Film. Wichtig ist dabei, dass du:

  1. Natürlich nicht das gesammte Werk übernimmst, sondern nur einen Teil. Es ist immer noch im Streitgespräc, wie groß dieser Teil sein darf. Aber die Mühlen der Justiz sind nun mal langsam.

  2. Das Zitat als solches m a r k i e r s t. Das heißt, den Anfang und das Ende aufzeigst oder, wie du es vielleicht aus den Nachrichten kennst, am unteren Rand z. Bsp. mit einem Satz wie "Dieser Ausschnitt stammt aus Star Wars: Das Universum schlägt zurück" versiehst.

  3. Den Urheber und sein Recht nach gegebenen Regeln nennst.

Mehr darüber findest du, wenn du bei Google "Das Zitieren beim Bewegtbild. Das Zitatrecht im Filmbereich." eingibst. Leider kann icb dir die Seite mit meinem Mobilgerät nicht verlinken, es müsste aber das erste Ergebnis sein.

aldazaile  30.07.2013, 15:46

Ich sehe gerade, das 1., 2. und 3. irgendwie herausgeschnittrn wurden :( Naja, auch egal.

Ja... Es ist egal wie lang der Teil eines Films ist. Selbst Screenshots können eine Urheberrechtsverletzung sein.

Genaugenommen: Ja, da es sich um Urheberrechtsverletzungen handelt.

komt drauf an wenn du selbst zum beispiel was einfügst wie stimme oder musik(am anfang oder ende) dan ist es erlaubt wenn du das nicht wachst oder wenn du musik einfügst die nicht du selbst gemacht hast ist das viideo in deutschland gespärt

Grundsätzlich ist es verboten, jegliche Art von Copyright geschützten Material auf YouTube hochzuladen, dazu zählen natürlich auch einzelne Szenen. Aber trotzdem machen es viele!:)

dingoking  15.10.2011, 15:31

Falsch so.

Wichtig ist, wer das Copyright besitzt. In Deutschland gibt es das übrigens nicht, sondern "nur" das Urheberrecht. Copyright hat keine Gültigkeit in Deutschland.

Und der Inhaber des Urheberrechtes darf natürlich sein Material hochladen.

Filmvorschau  15.10.2011, 15:41
@dingoking
  1. es wurde hier nicht erwähnt, ob es sich um Deutschland oder sonst wo handelt
  2. fragt er nach Filmszenen aus z.B. Kultfilmen, deswegen ist wohl nicht davon auszugehen, dass er selbst die Rechte am Material besitzt.