Ist es strafbar, wenn man eine Pflanze (Blume oder Baum) aus oeffentlichen Grund entfernt und d

10 Antworten

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Es ist strafbar ! Wenn Du beim Ausgraben erwischt wirst, hast Du das Problem nachzuweisen das Du nicht stehlen wolltest. Ich betreibe dieses Umpflanzen schon etwas länger um der Natur auf die Beine zu helfen. Also im Sinne der Allgemeinheit und trotzdem muß ich die Konsequenzen tragen, falls es dem jeweiligen Eigentümer nicht gefällt. Siehe auch www.buschmeister-land.de

Herzlichen dank für Deinen Stern ! Schön das Ich Dir helfen konnte!

Öffentlicher Grund hat auch einen Besitzer, nämlich die Öffentlichkeit, den Staat, die Gemeinde.

Es gilt dasselbe, was für deinen Garten auch gelten würde. Da würdest du auch nicht wollen, dass dir jemand deine Rosen von hinterm Haus vors Haus stellt, damit sie sich jemand besser ansehen kann.

Es hat ja wohl seinen Grund, warum diese Pflanze, Strauch oder Baum an dieser Stelle eingepflanz wurde. Wenn Du also etwas entfernst, ist es Diebstahl. Wenn Du es ohne Erlaubnis irgendwo anders auf öffentlichem Grund wieder einpflanzt, ist es eine Ordnungswidrigkeit, würde ich mal so spontan sagen.

Du würdest doch auch nicht wollen, dass Dir jemand Deinen Garten umgestaltet, ohne, dass Du damit einverstanden bist und/oder etwas davon weist.

Warum wendest Du Dich nicht an das zuständige Gartenamt oder Grünflächenamt, wie auch immer es bei Euch genannt wird und bittest um eine Ergänzungspflanzung auf der Grünfläche in Deiner Nähe. Du kannst auch fragen, ob Du selbst Pflanzen dort einpflanzen darfst, wenn Du selber welche kaufst.

Das Gartenamt hat Pläne von allen Grünanlagen und dort ist auch die entsprechende Bepflanzung festgelegt. Also mache keine Aktionen, die Dir zwar gefallen, aber strafbar sind. Und überlege mal, dass diese Pflanze, die Du entfernen willst, vielleicht den Menschen, die in der Nähe leben, gefallen und sie erfreuen. Willst Du denen aus Egoismus die Freude nehmen?

Eine sehr gute Antwort. Viele Gemeinden freuen sich über ein Engagement der Bürger, wenn es um Verschönerung der Grünanlagen geht, sei es durch Gießen oder auch Einpflanzen von Blumen oder Gehölzen auf eigene Kosten. Aber fragen muss man. In meiner Gemeinde werden Bürger für Anregungen zur Verschönerung oder Pflege sogar geehrt.

@luckytess

Bei uns haben auch manche Mitbürger die Baumscheiben mit Saisonpflanzen versehen und pflegen diese kleinen Oasen liebevoll.

Leider halten manche andere Mitbürger Baumscheiben und Pflanzbeete für Hundeklos, wo sich ihre Kläffer ungestört austoben können.

So ist das nun mal. In einer größeren Stadt geht oft die Beziehung des Einzelnen zur Natur abhanden.

Das wäre genau das Gleiche, als wenn Jemand dein Auto einfach umparken würde, ohne dich zu fragen.

oder anders: Wärst du denn einverstanden, wenn dein Nachbar einen Rhodondrenbusch aus deinem Garten ausgräbt und bei sich im Garten einpflanzt?

Du würdest damit in die Eigentumsrechte der Kommune eingreifen!

Denn nur ein Eigentümer kann Veränderungen an seinem Eigentum vornehmen....

Nebenbei - was würdest Du sagen, wenn jemand in Deinen Garten geht und einfach Planzen umsetzt?

Ich denke, das wird wahrscheinlich als Ordnungswidrigkeit eingestuft, kann aber auch ganz schön teuer werden. Sollten aber dadurch irgend welche weiteren Schäden entstehen, könnte es auch Sachbeschädigung nach StGB wreden.