Ist es Steuerhinterziehung wenn meine Vermieterin das Geld bar bekommt?

9 Antworten

Du zahlst wie vereinbart deine Miete und bekommst eine Quittung dafür.

Alles andere ist nicht dein Problem.

Glücklicherweise ist Bargeld noch nicht abgeschafft und wird nach wie vor als gültiges Zahlungsmittel anerkann.

Beabsichtigte Steuerhinterziehung ist wohl das letzte, was Deine Vermieterin beabsichtigt. In dem Moment, wo ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde, Quittungen für Zahlungen ausgestellt werden, Wohnungsgeberbescheinigung ausgefüllt und unterschrieben wurde, Kaminkehrer ins Haus kommt, wieder mal ein Zensus stattfindet, erfahren so viele Amtspersonen davon, dass sie eine Wohnung vermietet, sodass das früher oder später sowieso aufkommen würde.

Abgesehen davon kann jemand, der eine Wohnung vermietet, alle Kosten, die anfallen, auch solche die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit der konkreten Wohnung entstehen, von der Steuer absetzen. Das könnten zum Beispiel die anteiligen Kosten des ganzen Hauses sein, wenn diese vom Vermieter auch selbst bewohnt wird. Die Position "Abschreibung" fällt ordentlich ins Gewicht und evtl. Zinsen für Darlehen, die noch auf dem Gebäude laufen. In vielen Fällen bleibt bei Vermietung einer kleinen Wohnung dann nicht mehr viel zum Versteuern übrig. Eine Hinterziehungsabsicht würde sich gar nicht lohnen oder sogar Geld kosten.

Gründe, warum sie das Geld bar haben will, kann es verschiedene geben:

Sie hast Gänge zur Bank, um sich Geld vom Automaten zu ziehen oder am Schalter abzuholen. Einen Gang spart sie sich, wenn sie die Miete bar kassiert.

Sie will unnötig Buchungsposten vermeiden.

In ihrer Bank arbeitet jemand, der sie jedesmal neidvoll anstarrt, weil sie Einnahmen hat, die der-/diejenige nicht hat.

Sie hat noch jemand mit Vollmacht auf dem Konto, will aber das Geld unbedingt selbst behalten, weil der andere sonst auch darüber verfügen würde.

Es kann vielerlei Gründe geben, welcher es ist, geht Dich leider nichts an. Steuerhinterziehung ist jedoch äußerst unwahrscheinlich.

Solange Du eine Quittung für Deine Mietzahlungen erhältst, kann es Dir gleichgültig sein, was Deine Vermieterin gegenüber dem Finanzamt angibt.

Ob es Steuerhinterziehung ist, hängt davon ab, ob deine Vermieterin die Einnahme in ihrer Steuererklärung angibt, aber das braucht nicht dein Problem als Mieter zu sein.

Solange du dir die Zahlungen entsprechend quittieren lässt, bist du rechtlich auf der sicheren Seite.

Wenn du dir eine Quittung ausstellen lässt, ist alles in Ordnung. Du bist nicht verantwortlich für die Buchführung deines Vermieters.