Ist es rechtmäßig, dass Servicekräfte im Restaurant das Wechselgeld selbst stellen müssen?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hab ich noch nie von gehört.

Man bekommt am Schichtbeginn eine Geldbörse/Kasseneinlage mit einer festen Menge Wechselgeld, und muss das am Ende der Schicht wieder zurückgeben.

Klingt äußerst unseriös, was du da schilderst. Hat der Arbeitgeber noch nicht mal ausreichend finanzielle Mittel, um das Wechselgeld zu stellen? Was hat privates Geld des Arbeitnehmers im Geldfluß des Unternehmens zu suchen? Gar nichts.

jimbo23  29.11.2010, 12:25

n kumpel von mir arbeitet in nem Großen Brauhaus, da is das auch so, und seine Geldbörse ist seine eigene und er muss dafür sorgen das er genug wechselgeld hat.

Kuhai 
Fragesteller
 20.12.2010, 10:32

Zwar weiß ich immer noch nicht, ob der Arbeitgeber das Recht hat, vom Arbeitnehmer einzufordern, sein eigenes Wechselgeld mitzubringen (gegen Freiwilligkeit hätte ich nichts einzuwenden), aber ich finde auch, dass ein Unternehmen, das Wert auf Professionalität legt, solche wesentlichen Arbeitsmittel selbst besorgen und stellen sollte. Ich spreche im Übrigen von der gehobenen Gastronomie. Auch die Kellnebörse müssen (!) die Bedienungen (auch Aushilfskräfte) selber kaufen. Ich finde das wenn nicht unseriös, so doch zumindest falsch.

So etwas habe ich ja noch nie gehört. Da muss es dem Betreiber aber sehr schlecht gehen, dass er noch nicht mal Wechselgeld stellen kann. Wie das rechtlich aussieht weiß ich leider nicht.

Sowas gibt es zB auch auf dem Oktoberfest. Dort kaufst Du als Kellnerin das Bier (in Form von Chips) und bekommst erst dann das Geld von den Gästen.

Das Was drüber ist, ist dort Dein Lohn / Trinkgeld. In der Schweiz bringen auch viele Ihr Wechselgeld mit und hier bei mir (Insel Rügen) ist es im Sommer auch bei einigen in den Gaststätten so.

Ob es rechtmäßig ist - müsste man ergoogeln ;)

LG

quietscheratsch  29.11.2010, 12:33

Auzug aus einem Forum:

Fragestellerin: Die Bedienung hat das Wechselgeld mitzubringen und zu stellen: 30,00 Scheine und Kleingeld. Ähh. Er soll das Wechselgeld auf eig. Kasse beibringen???

Rechtspfleger: Ist in der Gastronomie ziemlich verbreitet. Man bringt sein eigenes Wechselgeld mit, und nimmt den betrag hinterher auch (zusätzlich zu Lohn Trinkgeldern etc.) wieder mit.

http://forum.jurathek.de/archive/index.php/t-18628.html

Kuhai 
Fragesteller
 20.12.2010, 10:27
@quietscheratsch

Hmm, eine wirkliche Auskunft über geltendes Recht ist das leider auch nicht. Ich finde es ja schade, dass man als einfacher Bürger so wenig Zugang zu Gesetzen hat, die einen betreffen. Und Rechtsberatung im Internet ist ja nicht erlaubt, daher stößt man eben auf eher vage Aussagen. Verbreitet = gesetzmäßig?

Vielen Dank für Eure Antworten, auch wenn ich nun immer noch nicht weiß, wie die rechtliche Grundlage dafür aussieht...

Dass etwas üblich oder "normal" ist, heißt für mich im Übrigen nicht automatisch, dass es auch ok oder sogar gut ist. Aber genau das wollte ich auch zur Diskussion stellen.

Für die Links vielen Dank: Ich hatte tatsächlich versucht zu recherchieren, aber nichts Hilfreiches gefunden.

So, wie hier die Antworten ausfallen, war es aber offensichtlich nicht ganz uninteressant, das vielleicht auch ein wiederholtes Mal anzusprechen...


Zurück zum Thema: Die Vorteile für den Arbeitgeber leuchten mir ein, auch das Argument mit der "Trinkgeldkontrolle", die so wegfällt. Die Nachteile für den Arbeitnehmer aber sind nun mal nicht von der Hand zu weisen. Es hat einfach nicht jeder gerade 50€ oder mehr "flüssig" parat, gerade wenn er auf (zu) schlecht bezahlte Minijobs zurückgreifen muss. Er sollte zumindest die Möglichkeit haben, nein sagen zu dürfen, oder nicht?

Schließlich wird man in erster Linie fürs Arbeiten bezahlt, nicht fürs Geldhaben, sonst ginge man ja nicht Kellnern, sondern Anlegen, gelle ;-)

Das ist unterschiedlich....Ich habe das aber gerne dass ich mein eigenes Wechselgeld mit habe.In anderen Gaststätten bekommen es die Bedienungen aber manchmal auch vom Chef.Das ist in der Regel so,dass es mit dem Chef vereinbart wird.