Ist es ok, wenn man eine nicht juristische Wette nachträglich ändert?

5 Antworten

Normalerweise sollte man (entschuldigung) "so viel Eier in der Hose" haben, auch zu seinem Wetteinsatz zu stehen. Alles andere wirkt so als ob man sich vor seiner Verantwortung und den (ja extra für diesen Fall angesetzten) Konsequenzen drücken möchte.

Anders gesagt heißt es dann sicher: "Große Klappe und nix dahinter!" Mit allen Folgen in deinem Bekanntenkreis, das wird defintiv weiter gegeben.

Ob sich das in diesem Fall hier ändern läßt, liegt wohl am Gewinner und dessen Einstellung dazu. Einfach so abändern ist aber klar eine miese Idee, wenn man den Einsatz schon ändert sollte man zumindest soviel Schneid haben und das dann offen ansprechen.

Kann ja durchaus sein, das es wirklich triftige Gründe dafür gibt, das man den Einsatz abändern will, z. B. wenn man sich dabei ernsthaft verletzen könnte oder sowas.

Das ist halbwegs O.K., wenn der andere Teilnehmer der Wette damit einverstanden ist. Schön ist es nicht, denn so etwas färbt auf den eigenen Ruf ab. Das eigene Wort ist weniger wert, wenn man im Ernstfall nachverhandelt.

Völlig daneben ist es, wenn der andere Wettteilnehmer nicht mit einer Umwandlung einverstanden ist. Das ist die totale persönliche Blamage und lässt einen wie die letzte Memme dastehen.

Im Zweifel eben nicht wetten! Ist sowieso von übel...

Wettschulden sind Ehrenschulden - wer nicht bereit ist seinen Einsatz zu erbringen, soll erst gar nicht wetten.

Salue

Wettschulden sind Ehrenschulden. Es gibt keinerlei rechtliche Möglichkeit, diese einzufordern.

Professionelle Wettbüro kassieren deshalb immer im Voraus.

Du kannst also einfach sagen: "Ja, das war ein netter Spass, aber das zu tun ist mir peinlich und so lasse ich es einfach sein".

Natürlich kannst Du auch dem Gewinner der Wette eine Nettigkeit anbieten.

Am allerbesten ist es natürlich, sich nie auf Wetten einzulassen.

Es grüsst Dich

Tellensohn  

Nach dem deutschen Recht sind Wetten nicht verbindlich, können also einfach ignoriert werden:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 762 Spiel, Wette

(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.

(2) Diese Vorschriften gelten auch für eine Vereinbarung, durch die der verlierende Teil zum Zwecke der Erfüllung einer Spiel- oder einer Wettschuld dem gewinnenden Teil gegenüber eine Verbindlichkeit eingeht, insbesondere für ein Schuldanerkenntnis.

Ob es o.k. ist, musst Du also allein mit dem Bekannten klären, beziehungsweise mit seiner Reaktion auf ein Nichteinhalten der Wette leben.

Wenn man feststellt, dass der Wetteinsatz idiotisch oder absurd gefährlich ist, ist ein Nichteinhalten manchmal die bessere Lösung.

(z.B. Tatoo im Gesicht oder Nackt am Arbeitsplatz auftauchen...)

Bikfut50  21.12.2017, 16:59

Das ist aber auch "nur" ein Gesetz das die rechtliche Sicht der Dinge regelt, mit einer "realen" Wette hat das nichts zu tun. Da geht es darum das man sich auf den Geist der Wette besinnt, sich also an seine Versprechungen hält und auch Risikobereitschaft zeigt.

derLordselbst  21.12.2017, 21:49
@Bikfut50

Es ist trotzdem durchaus relevant, wenn man im Suff Haus und Hof verwettet hat und nüchtern einsieht, dass Frau und Kinder eventuell nicht bereit sind, auszuziehen.^^

derLordselbst  21.12.2017, 21:52

Es ist trotzdem durchaus relevant, wenn man im Suff Haus und Hof verwettet hat und nüchtern einsieht, dass Frau und Kinder eventuell nicht bereit sind, auszuziehen.^^