Darf man ein Handy zerstören wenn damit zB. Upskirting Fotos gemacht wurden?

7 Antworten

Erlaubt ist es die Polizei zu rufen und Anzeige zu erstatten. Ein wegschlagen wäre vermutlich auch in Ordnung, wenn es das Foto verhindern soll. Ein absichtliches zerstören, wäre wohl trotzdem Sachbeschädigung.

Entgegen den anderen Antwortern: Sollte das Handy gerade noch unter dem Rock sein, ist es ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff, gegen den ich mich durchaus zur Wehr setzen kann. Dazu gehört das Runterschlagen in meinen Augen. Die Anzeige gegen einen selber wegen Sachbeschädigung wird höchstwahrscheinlich aufgrund der Notwehr eingestellt werden.

Sollte das Foto schon gemacht worden sein und Derjenige zieht sich mit seinem Handy zurück, ich entreiße es ihm und schmeiße es erst dann zu Boden: da würde ich die Notwehr nicht mehr sehen. Aber schlussendlich hat das ein Richter zu entscheiden.

Ich glaube das das zerstören rechtlich nicht in Ordnung geht aber das Handy zu behalten und zur Polizei zu gehen dürfte passen

Nein, nicht erlaubt, das ist Sachbeschädigung.

Polizei rufen, die dürfen das Handy beschlagnahmen.

Und dann gibt’s Ärger für den Spanner.

Auch wenn es verständlich ist, aber natürlich muss sie das Handy ersetzen und natürlich zählt das nicht als Notwehr.

Greenwolf19 
Fragesteller
 25.01.2021, 13:28

Schon schlimm dass man als Opfer kaum was dagegen tuen kann. Einen erwachsenen Mann festzuhalten bis die Polizei kommt wird wohl nicht so einfach sein, und Anzeige gegen Unbekannt wahrscheinlich ebenso

Jack98765  25.01.2021, 13:32
@Greenwolf19

Ja leider, aber was nützt ein kaputtes Handy, wenn die Bilder direkt in die Cloud wandern?

Zudem ist Sachbeschädigung nie eine Kompensation. Man kann ja auch nicht auf ein Auto einschlagen, wenn einem der Fahrer fast überfahren hätte.