Ist es normal dass man Monatelang nichts vom Staatsanwalt hört?

4 Antworten

9 Monate ist schon ziemlich lange. Normalerweise muss ein Brief kommen, in dem steht, dass das Verfahren nach den §§ 153 StPO oder 170, Absatz 2 StPO eingestellt wurde.

Oder das Anklage nach den § 170, Absatz 1 StPO erhoben wurde.

In seltenen Fällen ist die Straftat offensichtlich so wenig gegeben, dass die Polizei von sich aus gar nicht erst tätig wird.

keepcool 
Fragesteller
 17.02.2016, 15:08

Hallo, es geht halt darum hab ein Geständnis bei der Polizei abgelegt . Alles wurde aufgenommen. Der Polizist meinte ich kann eine Geldstrafe erwarten evtl. Bewährung was er aber von der Erfahrung her selbst nicht vermutet.

Aber wie gesagt ist schon eine Ewigkeit her und es kommt nichts.

GoldMoralAnwalt  17.02.2016, 15:10
@keepcool

Werde bitte präziser. Was genau ist vorgefallen? Bzw. was genau hast du getan?

Friedel1848  18.02.2016, 01:02

Nur, wenn Anklage erhoben wurde, muss ein Brief kommen.

Andernfalls, nämlich wenn das Verfahren eingestellt wurde, kann eine Benachrichtigung kommen, muss aber nicht. 

Benachrichtigt werden muss im Falle einer Einstellung des Verfahrens nur derjenige, der dich angezeigt hat. Nicht der Beschuldigte selbst.

Oft dauert es ziemlich lange bei den deutschen Behörden, auch in der Strafverfolgung. Das liegt nicht daran, dass die Staatsanwälte alle faul wären, sondern daran, dass sie eben bei jeder noch so dämlichen Anzeige ermitteln müssen und auch wenn sie die nach kurzer Zeit schon einstellen, trotzdem Zeit verloren haben.

Wie du unter einer Antwort schreibst, hast du ein Geständnis abgelegt. Jetzt sind mehrere Möglichkeiten denkbar:

1) Das Verfahren wurde eingestellt. Entweder nach § 153 StPO oder nach § 170 II StPO. Dann kannst du benachrichtigt werden, musst aber nicht.

2) Die Ermittlungen laufen noch. Das halte ich aber für eher unwahrscheinlich. Dass die Ermittlungen noch laufen, damit meine ich, dass sich immer noch Polizisten oder der Staatsanwalt mit dem Fall beschäftigen, Zeugen befragen etc. Weil du aber, wie ich annehme, nichts übertrieben schlimmes getan hast, denke ich, dass eine Ermittlung nicht so lange dauert.

3) Neben Möglichkeit 1) die wahrscheinlichtste Möglichkeit ist, dass die Polizei zuende ermittelt hat und die Sache jetzt beim Staatsanwalt liegt. Der hat aber so viel zu tun, dass er noch nicht zu deinem Fall gekommen ist. Sobald dein Fall auf seinem Aktenstapel oben liegt, entscheidet er, was passiert. Dann kann er das Verfahren einstellen (dann sind wir wieder bei Punkt 1) oder er erhebt Anklage nach § 170 I StPO. Spätestens dann erhältst du Post, nämlich wenn die Anklage zugelassen wird und ein Termin für eine Hauptverhandlung feststeht.

Es kann gut sein, dass du noch nicht aus dem Schneider bist. Über Verjährung müssen wir uns nicht unterhalten. Denn verjährt ist die Tat (abhängig davon, was du getan hast) frühstens in 2 Jahren und 3 Monaten. Oft ist die Hauptverhandlung auch in kleinen Fällen erst fast ein Jahr nach der eigentlichen Tat. Habe ich bei mehreren Besuchen von Gerichtsverhandlungen so mitbekommen. Ich weiß allerdings nicht, wie alt du bist. Da du von einem Strafbefehl schreibst, wirst du wohl über 18 sein. Wärst du unter 18, würde das auch im Normalfall alles etwas schneller gehen.

Je nach dem um was es sich handelt, kann es schon sehr lange dauern. Ich habe letztens ein Bußgeldbescheid bekommen, wo die Tat 4 Monate her ist.

Wahrscheinlich hattest du Glück und die Anklage wurde abgelehnt. Mit ein bisschen weniger Glück wurdest du aber Vorbestraft.

Mehr kann ich leider nicht helfen, bin zu unerfahren in diesem Gebiet.

GoldMoralAnwalt  17.02.2016, 15:05

Das liest man deutlich.