Zahlungsaufforderung von Staatsanwalt nicht nachkommen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Gegensatz zu dem einen oder anderen der Vorpostings kümmert sich die StA durchaus ggf. um Schadenersatz wenn sie das will. Das Verfahren wurde hier offensichtlich nach § 153a, Abs. 1, Nr. 1 oder Nr. 5 StPO vorläufig eingestellt. Wenn derjenige der Zahlung nachgekommen wäre (oder es noch tut) mutiert die Einstellung zu einer entgültigen Einstellung. Zahlt er nicht wird das Verfahren wieder aufgenommen und er wird wahrscheinlich verurteilt.

Aus Sicht des Beschuldigten ist es relativ blöd nicht zu zahlen. So hätte er Strafverfahren und den zivilrechtlichen Anspruch mit einem Streich erledigt.

Zahlt er nicht, wird er eine -vermutl.- Geldstrafe zahlen müssen und die zivilrechtliche Forderung besteht weiter nebenher (muss dann allerdings auch zivilrechtlich geltend gemacht werden)


§ 153a
Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen


(1) Mit Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens
zuständigen Gerichts und des Beschuldigten kann die Staatsanwaltschaft
bei einem Vergehen vorläufig von der Erhebung der öffentlichen Klage
absehen und zugleich dem Beschuldigten Auflagen und Weisungen erteilen,

wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der
Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht
entgegensteht. Als Auflagen oder Weisungen kommen insbesondere in
Betracht,

1. zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine bestimmte Leistung zu erbringen,
2. einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen,
3. sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen,
4. Unterhaltspflichten in einer bestimmten Höhe nachzukommen,
5. sich ernsthaft zu
bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen
(Täter-Opfer-Ausgleich) und dabei seine Tat ganz oder zum überwiegenden
Teil wieder gut zu machen oder deren Wiedergutmachung zu erstreben,


Ich habe einen Brief vom Staatsanwalt bekomen dass er mir 600 Euro Schadensersatz zahlen muss.

Im Leben nicht.

Egal was Du alles bekommen hast, das steht da in 1000 Jahren nicht drin.

Der Staatsanwalt kümmert sich nicht eine Minute um Deinen Schadenersatz. Dem geht es nur um Bestrafung.

Schadensersatz musst Du selbst auch noch auf dem Zivilklageweg einfordern. Und wenn der dann nicht zahlt, musst Du den Gerichtsvollzieher bitten. Und wenn da nichts kommt, hast Du Pech.

Ich habe ihn angezeigt und der Fall wurde der Staatsanwaltschaft übergeben.

Das sagt alles. Das ist ein Strafverfahren, da geht es nicht um Schadensersatz.

RapperNicii 
Fragesteller
 09.02.2017, 17:13

Es steht aber in diesem Brief drin, ob du es glaubst oder nicht!
Ich habe 2x einen Brief von denen bekommen in denen die das schreiben.

man wende sich ans Gericht oder Staatsanwalt und bemägelt die Zahlung - hättest aber schon nach einem Monat machen sollen. 

was für eine Frist - er hat 3 Monate nicht gezahlt. 

RapperNicii 
Fragesteller
 07.02.2017, 14:37

Er hat 3 Monate Zeit die 600 Euro zu zahlen.
Die Frist endet am 31.03.2017
Die erste Zahlung hätte also theretisch bereits am 31.01 in Höhe von 200 Euro eintreffen sollen. (So erscheint es mir logisch)
Er hat also noch über 1,5 Monate Zeit die 600 Euro zu zahlen, allerdings gehe ich nicht davon aus, dass der das tut da er sich uneinsichtig zeigt und die Raten ja sonst keinen Sinn machen...

peterobm  07.02.2017, 14:39
@RapperNicii

600€ auf 3 Monate = je 200€ oder damit wäre er schon 2 Raten in Verzug

Ratenzahlung bedeutet nicht, dass du Raten must bis du die Moneten bekommst ^^

RapperNicii 
Fragesteller
 07.02.2017, 14:56
@peterobm

Rate 1: 31. Januar

Rate 2: 28. Februar

Rate 3: 31. März

Ja klar, aber im Brief stand eben das er bis zum 31.03 Zeit hat.

peterobm  07.02.2017, 15:42
@RapperNicii

bist irgendwie resistent - die erste Rate hat er verpasst, das reicht für ne meldung - 

Melde das sofort der Staatsanwaltschaft, die dann ein Zwangsverfahren / Strafverfahren einleiten wird.

Im Ordnungswidrigkeitengesetz kennt man die Erzwingungshaft. Das dir ein Staatsanwalt einen Schadenersatz zugesprochen hat, halte ich für eine Fehlinformation, dies ist Sache eines Zivilgerichtes. Dein Gegener wird einen Strafbefehl erhalten haben, gegen den kann er Einspruch einlegen. Das kann, und wird er womöglich getan haben.

RapperNicii 
Fragesteller
 07.02.2017, 14:39

Wie erfahre ich, dass er das getan hat, damit ich schon jetzt handeln kann?
Bringt es was, wenn ich schon jetzt zum Anwalt gehe oder soll ich die Frist trotzdem abwarten?

ZuumZuum  07.02.2017, 14:43
@RapperNicii

Das wirst Du nicht erfahren, weil die Strafsache nur ihn alleine betrifft. Wenn Du deine Kohle wiederhaben willst wirst Du einen Anwalt aufsuchen müssen, allerdings würde ich mir das gut vorrechnen lassen. Bei solch Bagatellbeträgen lohnt sich das nämlich meist nicht. Selbst wenn Du den Prozeß gewinnen würdest und der Beklagte keine Kohle hat kommst Du womöglich sogar für die Prozesskosten und seine Anwaltskosten auf. Die kannst Du natürlich erneut einklagen und einen Titel erwerben den Du dir dann 30 Jahre über dem Bett aufhängen kannst.

Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei verschiedene Dinge.