Ist es Minderjährigen verboten, Alkohol zu konsumieren?

8 Antworten

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Hallo CodeinCarla

Nein der 15 Jährige kann sich garnicht strafbar machen es gilt in Deutschland der Grundsatz dass niemand für etwas strafrechtlich belangt werden kann für dass er bloß zu jung ist und was er irgendwann allein durch erreichen eines Alters legal dürfte.

Altersgrenzen sind ja schließlich dafür da um Jugendliche zu schützen nicht um ihnen strafrechtlichen Ärger einzuhandeln.

Der Konsum in der Öffentlichkeit ist allerdings eine Ordnungwidrigkeit die in den meisten Fällen mit Einzug des Alkohols geahndet wird für die allerdings auch ein kleines Bußgeld möglich wäre.

Die Eltern könnten nur belangt werden wenn sie davon wussten und es gebilligt haben gegebenenfalls würde das Jugendamt in diesem Fall auch noch Maßnahmen ergreifen.

Die Weitergabe unter gleichaltrigen Minderjährigen wird mal abgesehen von Fällen die auch unter Erwachsenen verfolgt würden (z.b. weitere Abgabe an bereits offensichtlich betrunkene Personen) nicht besonderst strafrechtlich verfolgt.

Im Normalfall heißt dass der Volljährige der den Alkohol unter die Minderjährigen gebracht hat wird bestraft da der Freund den Alkohol aber gestohlen hat wäre er natürlich wegen Diebstahl dran.

Die Eltern tragen die Verantwortung für ihre minderjährigen Kinder. Sie müssen Sorge tragen, dass das Kind nicht an Alkohol rankommt, besser, es so erziehen, dass es weiß, was Alkohol anrichten kann.

Natürlich probieren Minderjährige gerne das aus, was verboten ist, dabei hoffe ich immer, dass es glimpflich abläuft. Das hängt stark vom Freundeskreis ab.

Bestraft wird ein Jugendlicher nicht, wenn er mit Alkohol erwischt wird, aber es wird ihm eine Lehre sein.

Die meisten Kinder, darunter auch meine, haben als Minderjährige heimlich schon mal Alkohol getrunken. Einmal und nie wieder, ein Rausch hat ihnen gereicht, um daraus zu lernen. Vielleicht ist das auch notwendig.

Minderjährigen ist es nicht verboten Alkohol zu konsumieren oder Alkohol zu erwerben.

Es ist für Volljährige untersagt, Minderjährigen den Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit zu gestatten oder zu dulden oder ihnen Alkohol zu geben oder zu verkaufen (allerdings ggf. Altersstufenregelung, je nach Art der Getränke).

Der Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz wird also nicht durch den Minderjährigen begangen, sondern ausschließlich durch denjenigen, der den Alkohol abgibt oder dessen Konsum duldet oder erlaubt.

Außerhalb der Öffentlichkeit (also zu Hause oder bei privaten Feiern) kann auch Alkohol an Minderjährige abgegeben werden oder der Konsum gestattet werden.

Gebrannte Getränke dürfen weder an Minderjährige abgegeben werden, noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Andere alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt dürfen an Jugendliche ab 16 Jahren abgegeben werden. An Jugendliche unter 16 nur, wenn sie von einem Personensorgeberechtigten begleitet werden. An Kindern (< 14) überhaupt nicht.

der Konsum ist nicht strafbar, der Besitz schon und natürlich auch die Weitergabe von Alkohol an Minderjährige.

Bitterkraut  15.06.2018, 23:33

Der Besitz ist nicht strafbar wir rede von Alkohol. Nur die Abgabe an Minderjährige ist strafbar oder mit einemBußgeld belegt. hab ich grad nicht genau au dem Schirm.

D4RKNE55  16.06.2018, 08:24

wenn man z. B. 17 ist und Vodka bei sich hat, kann man dafür bestraft werden

Drizzt1977  16.06.2018, 08:52
@D4RKNE55

Nein, kann man nicht. Bitterkraut hat Recht. Das der Alkohol dem Jugendlichen weggenommen werden kann, ist etwas anderes.

Bitterkraut  16.06.2018, 11:04
@D4RKNE55

Nein. Weder der Besitz noch der Konsum sind für Minderjährige oder sonstwen starfbar.