Wenn die Eltern einem 14 oder 15 Jährigen eine Unterschriebe Bestätigung um Alkohol zu konsumieren mitgeben. Darf ich dann Alkohol ausschenken. Für die Paty?

11 Antworten

Jugendschutzgesetz (JuSchG) § 9 Alkoholische Getränke

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1.

Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2.

andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche

weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

(2) Absatz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden.

Also grundsätzlich kein Alkohol an Jugendliche unter 16 (wenn die Eltern nicht anwesend sind) Jetzt muss die schwierigere Frage gestellt werden, ob deine Geburtstagsparty als "Öffentlichkeit" zu werten ist. An der Stelle komme ich nicht wirklich weiter.

Auf der Webseite http://www.t-online.de/leben/familie/schulkind-und-jugendliche/id_47000444/ab-wann-darf-mein-kind-alkohol-trinken-.html habe ich den Satz gefunden: "Jugendliche im Alter von 14 bis 15 Jahren dürfen in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten - etwa auf Familienfeiern - Bier, Wein, Sekt oder Mischgetränke trinken, die keinen hochprozentigen Alkohol enthalten." Wenn dieser Satz stimmt, darfst Du auf Geburtstagsfeier an 14 und 15 jährige ohne Anwesenheit der Eltern keinen Alkohol ausschenken.

"Also grundsätzlich kein Alkohol an Jugendliche unter 16 (wenn die Eltern nicht anwesend sind) "

Genau das steht da nämlich nicht. Da steht das Jugendlichen unter 16 Jahren unter bestimmten Umständen (genau das Gegenteil von grundsätzlich) kein Alkohol gegeben werden darf bzw. ihnen der Konsum untersagt werden muss.

@Pucky99

"Da steht das Jugendlichen unter 16 Jahren unter bestimmten Umständen kein Alkohol gegeben werden darf bzw. ihnen der Konsum untersagt werden muss." Wo steht das?

Vom Gesetz her? Nein. Aber da du ja die Erlaubnis der entern hast denke ich das der Spruch "wo kein Kläger da keine Richter" Hier sehr gut passt. Haben es bei uns auf immer so gemacht und hatten nie Probleme damit.

Die Eltern können keine Erlaubnis zum Alkohol trinken erteilen. Schon alleine deshalb, weil es kein Verbot gibt.

Ich nehme an, dass du nicht in der Öffentlickeit, einer Verkaufstelle oder einer Gaststätte feierst. Dann darfst du ausschenken was du willst.

Nein. Auch darfst du trotzdem nicht trinken, deine Eltern machen sich strafbar

Welche Straftat begehen die Eltern denn?

@AntonAntonsen

Sie Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz

@Pucky99

Als würde ich jetzt ein Gesetzbuch holen. Schlag doch selber nach

@Pucky99

Vielleicht hast du recht. Aber ich dachte durch vorsorgepflicht und so, dürfte man da kein Alkohol trinken

@Pucky99

da hat Balzac wohl recht als er sagte kaum einer kennt was er am besten wissen müsste, nämlich sein eigenes recht

@HenryKaufman

Naja, wenn du sagst das es ein Verstoß gegen das JuSchG ist, dachte ich du könntest mir den § nennen. Ich habe nämlich nach intensiver Suche keinen, dem in der Frage beschriebenen Sachverhalt entsprechenden, gefunden.

Da es sich offensichtlich um eine private Feier handelt, brauchst Du noch nichtmal den Zettel von den Eltern.