Ist es für den Arbeitgeber notwendig zu wissen, ob man Wohngeld bezieht ; ich meine, ob man es ihm mitteilen sollte und ob man dazu verpflichtet ist?

4 Antworten

Das ist für den Arbeitgeber nicht relevant.

Du kannst es ihm mitteilen als Denkanstoß, dass er zu wenig Lohn zahlt.  :-)

Scherz beiseite, welche Leistungen Du beantragst geht ihn nichts an.

Glaubst du, daß er es tatsächlich wissen will?

Nein, das mußt du ihm nicht mitteilen, das ist deine ureigenste Angelegenheit Wohngeld zu beantragen und auch zu bekommen oder aber auch nicht!

Nein, das ist dem Arbeitgeber egal. Anders herum ist es der Wohngeldbehörde aber nicht egal, was du verdienst. Spätestens wenn eine Verdienstbescheinigung abgefordert wird, erfährt dein Chef, dass du Wohngeld beantragt hast.

amdros  15.06.2015, 20:50

Die mtl. Lohnbescheinigung ist ausreichend..dem AG muß man soetwas nicht auf die Nase binden!

TreudoofeTomate  15.06.2015, 20:59
@amdros

Die Lohnbescheinigung reicht nicht und der Arbeitgeber ist gemäß § 23 Abs. 2 WoGG auskunftspflichtig. Das heißt, wenn der Antragsteller selber nicht mitwirkt, kann sich die Wohngeldbehörde die Auskunft auch selber einfordern.

Das geht den gar nichts an.