Ist es echt nicht strafbar, wenn man eine Ratte lebend verbrennt?

15 Antworten

In Frage kommt hier zunächst eine Strafbarkeit gemäß § 17 Nr. 1 TierSchG. Dort heißt es: "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet". Jedoch geschah die Tötung (bei lebensnaher Auslegung) zur Bekämpfung von Schädlingen, ihr liegt damit ein objektiv legitimer Grund zugrunde. Folglich kann nach dieser Vorschrift keine Strafbarkeit gegeben sein.

Jedoch ist § 4 I TierSchG zu beachten, der Tötungen zur Schädlingsbekämpfung nur dann zulässt, wenn dabei dem Tier nicht mehr als die unvermeidbaren Schmerzen entstehen. Aufgrund der grausamen Tötungsmethode wurde gegen diese Vorschrift verstoßen, was gemäß § 18 I Nr. 5 TierSchG ordnungswidrig ist und nach Absatz 4 dieser Vorschrift eine Geldbuße von bis zu 25000 Euro nach sich ziehen kann.

Da das verbrennen der Ratte somit rechtswidrig war, darf der Chef es auch nicht von seinen Angestellten verlangen.

"TierSchG § 4

(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat."

http://www.archiv-tierschutz.de/tierschutz/tierschutzgesetz3.html

Mord wärs beim Menschen. Beim Tier nennt man das ohne Betäubung Tierquälerei und darf angezeigt werden. Dein Freund darf das auch verweigern.

Allerdings ist § 4 TierSchG kein Straftatbestand. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift ist auch, wie ich auch in meiner Antwort erwähnt habe, im vorliegenden Fall keine Straftat, sondern lediglich gemäß § 18 I Nr. 5 TierSchG ordnungswidrig.

er darf ihn natürlich nicht zwingen das zu tun, er kann sich dem "befehl" wiedersetzen ohne strafe fürchten zu müssen. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher wie das mit Ratten und dem Tierschutzgesetz ist... Aber im Prinzip werden Tiere vor Gericht als Sache gehandhabt.

Dazu TierVerbG: Durch das TierVerbG wurde 1990 der § 90a BGB eingefügt, nach dem Tiere keine Sachen sind, man sie jedoch rechtlich wie Sachen zu behandeln hat. Das bedeutet, dass man beispielsweise einen Hund ohne weiteres nach den Vorschriften über den Kaufvertrag kaufen und nach den sachenrechtlichen Vorschriften übereignen kann.

SO wie du es schon selber erkannt hast ist es Tierquälerei.

Leider haben wir in Deutschland behinderte Gesetze.

Tiere werden nur wie Sachen angesehen.

Kurzum gesagt, wenn ich zu einem Auto laufe und eine Beule eintreten ist es genauso gleich wie wenn ich nem Tier den Kopf abschlagen würde.

Das stimmt nicht. Die Sache mit der "Sache" ist die, dass sie verkauft werden dürfen. Fürs Töten gibt es andere Gesetze. Da gelten sie nicht als Sache.

Das stimmt doch überhaupt nicht, Tiere stehen in Deutschland sehr wohl unter Schutz.

Und durch den Mißbrauch des Wortes behindert erkennt man recht schnell, was für ein dummes Schwein Du tatsächlich bist.

@Galvani

Der Meinung bin ich ebenso, viele Leute benutzen das Wort behindert um etwas auszudrücken was dumm ist, das Wort sollte in der Weise nicht angewandt werden, da man so behinderte Menschen diskreditiert.

@Galvani

Ganz ruhig bleiben! Bitte beleidigt euch nicht, Worte können einen mehr verletzen als alles andere...

Übrigens: Schweine sind nicht dumm! Wer kam eigentlich auf diese Idee?? Naja, egal....

Tiere werden nur wie Sachen angesehen.

§ 90a BGB:

Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Der fiese Hintergedanke war wohl, daß sich Ratten - im Gegensatz zu anderen Schädlingen - mit ihren Schreien warnen -

und ihre Genossen meiden fortan diese Stätte...