Ist es, bei Besitz der DVD, verboten Filme im Internet anzuschauen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, auch dann begehst DU eine Straftat. Du hast das Recht, die Filme von DVD zu betrachten.

Eine andere Kopie hat nichts mit deiner Sammlung zu tun. Auch wenn das Downloaden und auch das Streamen schon illegal ist, ist auch das Schauen illegal. Der Uploader der Datei hat selbst nicht das Recht, das hochzuladen und auch nicht "öffentlich" vorzuführen. Und deses Verbot gilt auch für jeden, der es sich anschaut.....

Also sogar doppelt illegal.

Die Frage, ob das Anschauen von Filmen über das Internet illegal ist, ist unabhängig davon zu beurteilen, ob du die Original DVD besitzt oder nicht.

Auch durch das sogenannte streamen von Filmen wird genauso wie beim Download eine Kopie - wenn auch nur temporär- auf deinem Rechner erstellt. Diese Herstellung der Kopie ist illegal, sofern du die Erlaubnis vom Urheber nicht hast. Diese Erlaubnis hast du mit dadurch erlangt, dass du die Original DVD einmal erworben ist. Mit dem Erwerb dieser DVD hast du lediglich das Recht erworben dir genau diese DVD anzusehen.

Du kannst dich auch nicht auf das Recht des Privatgebraucht (§ 53 UrhG) berufen, sofern der Film illegal im Internet bereitgestellt wurde. Dieses ist immer dann der Fall sofern der Betreiber die Erlaubnis vom Urheber bzw. Rechteinhaber nicht hat.

Insofern stellt jedes Streamen vom Musik- oder Filmvideos eine Urheberrechtsverletzung dar.

Es ist eigentlich nicht verboten sie anzusehen, nur sie anzubieten

faerbaer 
Fragesteller
 12.05.2012, 23:12

Das ist leider immer die Auslegungssache des Richters, das weiß ich relativ genau.

crazyrat  12.05.2012, 23:16
@faerbaer

Es ist sowohl das Uploaden, das Downloaden und das Streamen durchaus illegal. Das wird auch immer wieder durch Urteile bestätigt. Und auch wenn ein Richter mal neun sagt, dann ist es immer noch illegal, da der Uploader schon eine illegale Kopie bereitstellte. Und dann zu sagen, nur weil ich es schaue, wird die Kopie legal, ist leider falsch.

Ja - denn das wäre noch immer eine Umgehung des möglichen Kopierschutzes. Und mal ganz ehrlich - wegen der paar Schritte - da kann man nur noch mit dem Kopf schütteln.

faerbaer 
Fragesteller
 12.05.2012, 23:14

Wenn diese jetzt z.B. im Zimmer meiner Schwester sind und ich nicht störe kann, darf oder auf dem Netbook kein DVD Laufwerk habe hat es leider nichts mit Faulheit zu tun, aber zugegeben das war eben ein schlechtes Beispiel.

hanco  12.05.2012, 23:14
@faerbaer

Es ist und bleibt illegal. Punkt.