Die Dachterrasse auf dem Garagendach

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Lieber Micha,

ich gehe mal davon aus, dass die Garage auf der Grundstücksgrenze steht.

Garagen sind grundsätzlich auf der Grenze oder mit weniger als die in allen Bundesländern üblichen 2,50m bzw. 3m Abstandsflächen "privilegiert" und somit bauordnungsrechtlich grds. zulässig.

Durch eine überdachte und in diesem Fall auch mehr als 0,5 bzw. in manchen BL 1,0 m erhöhte Terrasse auf der Garage, verliert die Garage die sog. Grenzprivilegierung!!! ALSO VORSICHT!!!

Somit ist in der Regel notwendig, dass hier eine Abstandsflächenbaulast in das Baulastenverzeichnis der zuständigen Baugenehmigungsbehörde eingetragen wird und hierdurch öffentlich-rechtlich gesichert wird.

Dann kann auch die Abweichung von den eigentlich notwendigen Abstandsflächen genehmigt werden.

Zur Eintragung der Baulast muss der Grundstückseigentümer des Nachbargrundstücks (nicht der Mieter, falls es vermietet ist) unterzeichnen. Kosten tut eine Baulasteintragung je nach Bundesland roundabout 150-300€ als Richtwert.

Unabhängig davon sind natürlich sonstig geltende öffentlich-rechtliche Vorschriften, z.B. Bauplanungsrecht der Gemeinde einzuhalten.

Tipp: Lasse dich von der zuständigen Bauordnungsbehörde beraten. Einfach loslegen und nachher eine Rückbauverfügung riskieren, weil der Nachbar meckert, macht nur Stress, kostet Geld und bringt viele graue Haare.

Gruß

C