Kündigung eines Mietvertrages auch Handschriftlich?

9 Antworten

Die Kündigung des Mietvertrages muss schriftlich und fristgerecht erfolgen, sie muss unterschrieben sein und an den Vermieter bzw. die Vermietergemeinschaft adressiert sein. Andere Formvorgaben gibt es nicht. Als Mieterkündigung braucht sie nicht begründet zu werden, der Vermieter müsste seine Kündigung begründen.

Die Kündigung von Mietverhältnissen über Wohnraum bedarf gemäß § 568 Absatz 1 BGB der Schriftform. Dies bedeutet gemäß § 126 BGB, dass der Text der Kündigung niedergeschrieben und abschließend eigenhändig unterschrieben werden muss. Telegramm, Telefax, E-Mail oder eine Faksimile-Unterschrift reichen nicht aus.

Entscheidend ist also die eigenhändige Unterschrift, nicht der Text darüber. Der kann von Hand oder gedruckt sein. Das Papier ist egal. Nur lesbar muss die Sache bleiben.

Mehr zum Thema Kündigung findest du hier:

http://www.wohnungsanwalt.de/Wohnungsanwalt/Mietverhaeltnis/Verlauf/Beendigung/Kuendigung/Kuendigungserklaerung.html

Das könntest du auch auf ein Blatt Klopaper schreiben. Hauptsache schriftlich.

schriftliche Form sagt nichts darüber aus wie das Dokument zu erstellen ist. Handschriftlich ist eindeutig gültig

ja du kannst eine küntrigung auch schriftlich verfassen auf linierten oder kariertem papier wichtig ist nur das alles wichtige draufsteht und natürrlich datum ort und unterschrift