Ist eine extra Barkaution für eine Küche bei Anmietung einer Wohnung zulässig?!?

9 Antworten

Nein, das ist nicht zulässig. Die Küche ist Bestandteil der Wohnung und somit ist die Miete für die Küche bereits in der Kaltmiete enthalten (Im Mietspiegel ist das Vorhandensein einer Einbauküche ein extraposten für die Berechnung der Kaltmiete). Das Heißt: Ihr zahlt bereits mit eurer normalen Kaution für die Einbauküche. Ausnahme: die Küche ist nicht Bestandteil des Mietvertrages... Dann könnt Ihr natürlich die Entfernung der Küche verlangen. Und ausserdem würde ich mich fragen, warum der Vermieter die Kaution in Bar haben möchte. Ein Kautionskonto müsste doch auch reichen. Etwas anderes würde ich auch nie anbieten, bzw. es zur Bedingung machen, dass das Geld auf einem Extra Konto zinsbringend angelegt wird. Ich habe so ein wenig das Gefühl, der Vermieter braucht Geld und verscheuert die Kaution anderweitig.... Ob er dann beim Auszug noch Geld hat um euch die Kaution zurück zu zahlen ist dann so eine Sache.

Also ne barzahlung ist unüblich. Unbedingt ne Quittung geben lassen und einen Nachweis, daß das Geld auf ein Sparkonto eingezahlt wurde.

Wenn Ihr das zahlen wollt, dann ist das Eure Sache. Eine Mietkaution ist üblich bis zu 2 Monatskaltmieten. Verlangt der Vermieter zulässiger Weise 3 Monatsmieten, dann könntet Ihr auf Ratenzahlung bestehen. Ob der Vermieter Euch aber dann noch wg. der einen oder der anderen Finanzquerele als Mieter akzeptiert, ist ihm überlassen.

Sicher ist das rechtens.

Nein leider nicht ;-(( - ich meine "Kaution"!