Ist ein Zimmer in einer WG Hauptwohnsitz-fähig?
Möglichst mit Quelle oder Verweis zum entsprechenden Gesetzestext.
5 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um eine erlaubte Untervermietung handelt. Dann gilt folgendes: Der Hauptmieter ist der Vertragspartner des Untermieters. Der Hauptmieter hat dann für die Meldebehörde, zur Anmeldung des Wohnsitzes, eine Meldebescheinigung auszustellen.
Geregelt ist das im Bundesmeldegesetz, § 19 https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/BJNR108410013.html
Eine Mustervorlage für die Bescheinigung findet man hier: http://www.promietrecht.de/Untermieter/Vermieterbescheinigung-muss-Hauptmieter-fuer-Untermieter-ausstellen-E2286.htm
Ergänzung: Der Hauptmieter ist dann der sogenannte "Wohnungsgeber" für den Untermieter
Ja, auch ein WG-Zimmer kann ein Hauptwohnsitz sein.
Wo ist der Unterschied, ob Du nur ein Zimmer, oder eine ganze Wohnung gemietet hast?
Oder wo ist der Unterschied, ob Du mit einem Partner in einer Wohnung zusammen lebst, einem Freund, oder "Fremden" in einer WG?
Hauptwohnsitz ist definiert als diejenige Adresse, an der sich der Bürger überwiegend aufhält. § 7 BGB
Also kann das auch eine WG sein. (Nicht die Kneipe unter der WG ...)
Für den Hauptwohnsitz ist nicht wichtig, mit wem du zusammen wohnst!
Natürlich kann ein WG-Zimmer Hauptwohnsitz sein. Ist doch klar, dazu braucht es kein Gesetz.
Ein WG-Zimmer ist doch dann dein Lebensmittelpunkt. Außer vielleicht du wohnst eigentlich woanders und bist nur in der WG zum studieren o.ä., dann wäre es nur dein Zweitwohnsitz.
Aber wenn du wirklich dort wohnst, ist es doch dein Zuhause und muss dann auch als Hauptwohnsitz angegeben werden.
Natürlich braucht es das. Das Meldegesetz- mit seinen Ausführungsbestimmungen. Aber ich finde nichts, was sich mit diesem Thema beschäftigt. Ich finde nur, dass man dort, wo man seinen Hauptwohnsitz haben will, auch der persönliche Lebensmittelpunkt sein muss.