Arbeit in Niederlande, Hauptwohnsitz in Deutschland - Steuererklärung für Deutschland?

5 Antworten

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und in den Niederlanden eine
Beschäftigung annehmen, müssen Sie in den meisten Fällen über Ihre niederländischen
Lohneinkünfte in den Niederlanden Steuern entrichten. In der Regel müssen Sie
außerdem in den Niederlanden Sozialbeiträge leisten. Sie werden von der
niederländischen Finanzbehörde automatisch als ausländischer Steuerpflichtiger
eingestuft.
In diesem Faltblatt können Sie unter anderem nachlesen, was Sie bei Antritt eines
Beschäftigungsverhältnisses in den Niederlanden im Hinblick auf Ihre Steuerpflicht
unternehmen müssen und welche Vorteile Sie unter Umständen haben, wenn Sie sich
vom niederländischen Finanzamt als inländischer Steuerpflichtiger einstufen lassen
oder wenn Sie unter die sogenannte 90%-Regelung fallen.
 

http://www.regioaachen.de/fileadmin/user_upload/Grenzgaenger/Downloads/Steuertipps_Wohnen_in_Deutschland__Arbeiten_in_den_Niederlanden.pdf

Grundsätzlich hat der deutsche Staat gem. § 1 EStG von dir das Recht, eine Steuererklärung zu verlangen. Das heißt aber nicht, dass in Deutschland auch zwangsläufig eine Steuerveranlagung durchgeführt wird.

Besteht nämlich auch nach deutschem Recht keine Pflicht-, sondern nur Antragsveranlagung (siehe § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG), dann musst du auch in Deutschland keine Steuererklärung abgeben, solange das Finanzamt dies nicht verlangt.

sicher kann ichs dir nicht sagen aber ich würde vermuten du bist in D einkommensteuerpflichtig gem § 1 EStG.

der sagt zumindest natürliche personen die im inland einen wohnsitz / gewöhnlichen aufenthalt haben. und mit dem hauptwohnsitz würde ich dir das unterstellen.

 

wenn du Angesteller in den Niederlanden bist, zahlst du doch dort auch die Steuern oder?

ja schau wo die steuern bezahlt werden