Ist ein Saunaeinbau als Handwerkerleistung absetzbar?

2 Antworten

Nach dem BMF-Anwendungsschreiben zu § 35a EStG ist z.B. die Errichtung eines Carports oder einer Garage nur begünstigt, wenn die Fläche bereits vorher als Stellplatz genutzt wurde. Zum Einbau einer Sauna steht in der Anlage explizit nichts drin, aber analog der Garage meine ich, dass die Sauna ein Neubau ist, der nicht unter die Begünstigung des § 35a EStG fällt, es sei denn, dass vorher schon eine Sauna existiert hat, die nur modernisiert wird.

In Randnummer 20 steht: "Handwerkliche Tätigkeiten im Rahmen einer Neubaumaßnahme sind nicht begünstigt. Als Neubaumaßnahmen gelten alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit einer Nutz- oder Wohnflächenschaffung bzw. -erweiterung anfallen. " Gut, die Nutzfläche wird vorhanden gewesen sein, trotzdem lässt sich m.E. nicht ohne weiteres eine Begünstigung ableiten.

Falls es doch begünstigt ist, ist darauf zu achten, dass sich der Anteil der Arbeitsleistung (darunter fällt auch die Herstellung) gesondert aus der Rechnung ermitteln lässt, d. h. der Rechnungsaussteller muss vermerken, wie hoch der Anteil oder der Wert der enthaltenen Arbeitsleistung ist. Eine eigene Schätzung ist nicht zulässig.

Wenn die Firma eine differenzierte Rechnung erstellt, kann der Lohnanteil als haushaltsnahe Dienstleistung angesehen werden