Abflussrohrreinigung steuerlich absetzbar?
In unserem Haus wurde kürzlich eine Abflussrohrreinigung durchgeführt. Mir ist bekannt, dass man solche als Handwerkerleistung von der Steuer absetzen kann. Ich weiß auch, dass dabei lediglich die Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten absetzbar sind. Allerdings ist mir in diesem Fall nicht ganz klar, was unter welche Rubrik fällt. Die Rechnung ist folgendermaßen aufgeschlüsselt:
- Geräteeinsatz Motorspirale
- Geräteeinsatz Kamera
- Fahrtkosten
- Hygienezuschlag
- Arbeitsstunden
Meiner Meinung nach sind das alles Arbeits-/Fahrts-/Maschinenkosten und somit absetzbar. Es wurde ja kein Material im eigentlichen Sinne verbaut. Sehe ich das richtig?
5 Antworten
Man lese § 35a Abs. 3 EStG.
Anrechenbar sind demzufolge jedoch gemäß Rechtspraxis neben den reinen Lohnkosten zusätzlich auch die Maschinen- und Fahrtkosten, sowie Verbrauchsmittel. Externes in die Immobilie eingebrachtes Material hingegen nicht.
Grundlage für die Steuerermäßigung sind die Lohnkosten.
Deshalb sind Handwerksbetriebe auch angewiesen, die Höhe der Lohnkosten in ihren Rechnungen auszuweisen.
Als das Gesetz kam nannte man es auch "Dienstmädchenprivileg"; das macht es eigentlich klar: Die reine menschliche Arbeit ist absetzbar, Maschinen und Material nicht.
Hallo, Maschinenkosten und Fahrtkosten können meines Wissen nach aber auch abgesetzt werden
Ich würde alles angeben, wenn dem Finanzamt etwas nicht passt, streichen die es schon raus
das siehst du richtig, handwerkerarbeiten sind absetzbar