Anzeige wegen eBay Kleinanzeigen (verbindlicher Kaufvertrag)?

9 Antworten

Eine Anzeige ist Quatsch. Eine Anzeige kommt nur bei strafrechtlichen Verfehlungen in Frage. Du hast aber weder eine Straftat, noch eine Ordnungswidrigkeit begangen.

Wenn der Anbieter hier gegen dich vorgehen will, dann geht das nur auf zivilrechtlichem Wege. Sprich, er müsste Klage bei Gericht einreichen.

Entgegen mancher Meinung hier, sehe ich hier keinen Kaufvertrag. Die Aussage "Ich möchte das gerne haben!" ist keine Willenserklärung im Sinne eines Kaufvertrages. Das ist lediglich eine Absichtserklärung. Wichtige Details wie z.B. der Preis, eine mögliche Besichtigung oder die Modalitäten der Übergabe wurden nicht vereinbart.

Der Kaufvertrag ist gültig, sobald ihr euch "einig" geworden seid. Also über Produkt und Preis reicht das in der Regel schon. 

Also ja, er kann auf sein Geld bestehen

Und ist auch die Regel, dass Geld erst überwiesen wird bevor man schickt 

Zu einig geworden gehört aber auch wann und wie man man bezahlt (bar, Überweisung, PayPal, im Voraus, Nachnahme oder per Rechnung) und wie versendet wird (freibleibend, versichert, unversichert) wie verpackt wird, und uU. wer welche Versandkosten trägt. Eine gewisser Grad an Gewährleistung sollte auch abgesprochen sein.

Ich schlage dem Käufer vor, er soll auf Vorablieferung bestehen (erts Ware, dann Bezahlung) und die Versandkosten soll der Verkäufer tragen. Mal sehen wer dann vom Kaufvertrag zurück tritt.

.......Ich habe geschrieben das ich sehr gerne haben will.....

Das ist eine verbindliche Willenserklärung. Du bist die Kaufverpflichtung eingegangen.

Allerdings wird die Polizei keine Anzeige des Verkäufers entgegennehmen, da es sich um eine rein zivilrechtliche angelegenheit handelt. Der Verkäufer kann Dir seinen Anwalt auf den Hals schicken und Dich zur Einhaltung des Vertrages zwingen.

Das ist keine Willenserklärung im Sinne eines Kaufvertrages. Wenn du dein Auto anbietest und ich Säge dir am Telefon, ich möchte es sehr gerne haben, dann habe ich das Auto noch längst nicht gekauft.

Solange Preis, Besichtigung, Übergabe und Zahlung nicht vereinbart sind, besteht kein Kaufvertrag.

Es kommt nun darauf an, was genau geschrieben würde.

Etwas gerne haben zu wollen ist etwas anderes als klar zu sagen "ich kaufe".

Daher würde ich unter Berufung auf einen Irrtum (§ 119) sagen, dass du keine Willenserklärung zum Kauf abgegeben hast sondern nur ein allgemeines grundlegendes Interesse bekundet hättest.

Anzeige läuft ins Leere, hier liegt keine Straftat vor.

Du schreibst, wenn er sich in Deinem Ort mit Dir treffen will zur persönlichen Übergabe und Prüfung der Kamera gegen Barzahlung bist Du gern dazu bereit. Denn die Kleinanzeigen sind ein Abholmarkt. An ebay kann er nichts melden, die haben mit den Kleinanzeigen nichts zu tun.