Umzug mitten Im straf/ermittlungsverfahren?

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das ist richtig,wenn er Staatsanwaltschaft und Polizei informiert und sich ordnungsgemäß im Einwohnermeldeamt ummeldet und auch postalisch ist kein Grund gegeben,dass er nicht umziehen kann.Wichtig ist ja dabei lediglich,dass er einen festen Wohnsitz vorweisen kann.Fluchtgefahr besteht ja nicht,sonst hätte die Staatsanwaltschaft in schon längst in U-Haft gesteckt.

Ja es ist moeglich, Du musst der Behoerde welche die Ermittlungen fuehrt ( Polizei , STa. ) nur Deine neue Anschrift mitteilen.