Erbe abschlagen wohnung räumen?

1 Antwort

Mit Ausschlagung des Erbes verliert deine Freundin alle Rechte an dem Eigentum des verstorbenen Vaters. Sie darf grundsätzlich nichts wegnehmen. Wenn hier der Staat als letzter Erbe in Betracht kommt (wenn alle anderen Verwandten auch das ebe ausschlagen) sollte sie sich mit der dafür zuständigen Stelle in Verbindung setzen; vielleicht iist diese bereit, persönliche Gegenstände des Vaters, die keinen materiellen Wert haben, an sie herauszugeben. Wer diese Stelle ist, kann siew beim Nachlassgericht erfragen.