Ist die berufsintegrierte Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin betrieblich bzw. eine duale Ausbildung (Antrag auf BAB)?
Ich mache eine berufsintegrierte Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin. Was bedeutet, ich habe einen Ausbildungsvertrag und gehe 50% arbeiten und 50% in die Schule.
Die Definition für eine betriebliche Ausbildung ist:
Die betriebliche Ausbildung soll gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) grundsätzlich in anerkannten Ausbildungsberufen nach den Regelungen der jeweiligen Ausbildungsverordnung durch persönlich und fachlich geeignete Personen erfolgen.
Das trifft bei mir zu.
Der Antrag auf BAB wurde abgelehnt weil die Ausbildung nicht zu den förderubgsfähigen Ausbilfungen im Sinne des Paragraph 57 SGB 3 gehört.
Der Paragraph besagt:
Eine Berufsausbildung ist förderungsfähig, wenn sie in einem nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz staatlich anerkannten Ausbildungsberuf betrieblich oder außerbetrieblich oder nach dem Altenpflegegesetz betrieblich durchgeführt wird und der dafür vorgeschriebene Berufsausbildungsvertrag abgeschlossen worden ist.
Das trifft doch auch auf mich zu, oder nicht ? Weiß das jemand ? Kennt sich damit jemand aus ?
Liebe Grüße und vielen Dank schonmal.
1 Antwort
Der Heilerziehungspfleger ist eine schulische und keine betriebliche Ausbildung im Sinne des BBiG. Es ist keine bundesweit geregelte Ausbildung sondern Ländersache. Und ebenfalls keine Ausbildung nach dem Altenpflegegesetz. Damit würde für dich ggf. BAföG in Frage kommen.
Mit wem hast du den Ausbildungsvertrag abgeschlossen? Praxisphasen sind in der Regel immer bei Ausbildungen integriert. Sie laufen dann jedoch nicht über eine duale Ausbildungsform sondern über Praktikums- oder Kooperationsphasen.
Auch wenn du Praxisanteile hast, ändern das nichts daran, dass es eine Ausbildung ist, die über das jeweilige Land geregelt wird.
Den Ausbildungsvertrag habe ich mit meinem Betrieb abgeschlossen .. Und weil es über die verschiedenen Länder individuell geregelt werden kann steht mir das Geld nicht zu ? Das macht ja irgendwie keinen Sinn .. Also diese Regelung macht keinen Sinn :D
BAB als Fördermittel steht dir nicht zu, weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind. Aber es gibt eben auch BAföG. Prüfe doch einfach dort die Voraussetzungen.
Hallo Appelmus :) danke für die Antwort ! Gilt das denn immer ? Weil ich ja die Ausbildung wie bei anderen Ausbildungen auch nicht rein schulisch mache, sondern eben 3 Tage die Woche im Betrieb und zwei Tage die Woche in der Schule bin .. das ist eine neue Ausbildungsform der Heilerziehungspflege und gibt es noch nicht so lange ..