Ist der vermieter verpflichtet bei vorabnahme ein protokoll zu erstellen?
Hallo Zusammen,
Ich würde gerne wissen ob man von seinem vermieter, nach der vorabnahme der Wohnung, ein protokoll verlangen kann?
Hintergrund ist, dass ich am 19.1. Einen vorabnahmetermin hatte und besprochen wurde was ich machen müsste(wände streichen). Das hätte ich auch so gemacht, allerdings habe ich einen wasserschadn am laminat da am 5.1. Starke unwetter geherscvt haben und meine frontseitigen fenster undicht waren. Ergo: wasser trat in der nacht ein, am nächsten morgen habe ich alles sofort entfernt und den mangel mit fotos an meine verwaltung geschickt. Ich habe immernoch keine antwort erhalten was damit nun passieren soll und es wurde bei der vorbnahme nichts weiteres dazu gesagt als dass es nicht so schlimm aussieht wie auf den fotos.
Nun habe ich meinen vermieter schriftlich und telefonisch drei mal wegen eines protokolls kontaktiert und er weigert sich eines zu erstellen. Zudem vermerkte er, der schaden am laminat würde durch unsachgemäße nutzung eingefordert werden. Ich wohne seit einem jahr in der wohnung und hatte noch nie probleme mit der feuchtigkeit da ich regelmässig und richtig lüfte und heize.
Außerdem sind in den fließen in der küche und im badezimmer überall risse.
Ich frage nicht nach einer rechtsauskunft, ich möchte nur eure erfahrungen lesen.
In anderen wohnungen hatte ich nie solche probleme wegen einem protokoll.
2 Antworten
Zudem vermerkte er, der schaden am laminat würde durch unsachgemäße nutzung eingefordert werden.
Das Verschulden muss der Vermieter Dir nachweisen. Selbiges gilt für Risse in den Fliesen.
Die Sachlage dürfte bei den Fliesen aber einfacher sein, da dort leicht erkennbar sein sollte, ob es sich Schäden aus einer unsachgemäßen Behandlung handelt, oder nicht.
Hinsichtlich des Schadens am Laminat dürftest Du auf der sicheren Seite sein, da Du den Schaden gemeldet hast.
Das undichte Fenster würde ich hier zusätzlich dokumentieren. Gibt es hierdurch vielleicht auch Nässeflecken an der Fensterwand?
Eine Pflicht zur Erstellung von Protokollen gibt es nicht. Ich würde mir an deiner Stelle aber überlegen, ob Du das Abnahmeprotokoll unterschreibst.
Zur Abnahme würde ich auch einen Zeugen mitnehmen.
Danke für deine antwort!
Es gab bisher keine probleme mit den fenstern, sie waren sonst immer dicjt und ich habe sie wie gewohnt geschlossen gehabt. Deshalb war ich auch so verwundert wie es möglich sein kann, da es ja eine ganze menge wasser war.
Ich habe es am 5.1. Gegen abend bemerkt als ich wieder von der arbeit nachhause kam und habe am 6.1. Bei tageslicht fotos gemacht und weggeschickt.
Es sind online auch viele berichte zu dem unwetter(ich wohne in hamburg), bei denen ganze dächer abgedeckt wurden und es ein paar tote gab. In schleswigholstein und der küstengebiete war es das schlimmste seit 10 jahren.
Ich befürchte dass er die kaution dafür verwenden möchte.
Dokumentiere selbst diesen Schaden und den allgemeinen Zustand der Wohnung, möglichst mit mehreren unabhängigen ( nicht mit Dir verwandten ) Zeugen, die dieses Protokoll mit gegenzeichnen. Versuche auch den "Wetterbericht" an Deinem Wohnort am Tag des Geschehens zu rekonstruieren - Frag bei (D)einem Versicherungsvertreter vor Ort, ob möglicherweise mehrere Schäden vergleichbarer Art " durch Regenschlag" gemeldet wurden.
Zwingen zu einem ÜbernahmeProtokoll kannst Du Deine Verwaltung leider nicht.