Übergabeprotokoll Mietwohnung im Nachhinein durch Vermieter geändert

2 Antworten

Es ist Urkundenfälschung. Ich würde, bevor ich das anzeige, den Vermieter erneut um ein gemeinsames Protokoll bitten, in dem wirklich nur das drin steht, was bei der Übernahme festgestellt wurde.

Alles, was er danach festgestellt hat und z. B. als verdeckter Mangel gilt, könnte man in einem separaten Dokument festhalten, wobei es wichtig ist, ggf. zu unterscheiden, was davon als Mieterschaden anerkannt wird und was nicht. Geht der Vermieter nicht darauf ein, dann Anwalt fragen.

Wenn das Protokoll, bevor es verändert wurde, von Ihnen unterschrieben worden ist, hat der VM eine Urkundenfälschung begangen, was natürlich strafbar ist. Ich glaube schon, dass ein Graphologe am Originalprotokoll feststellen kann, ob handschriftlich Nachträge gemacht worden sind. Ich würde diesen "Schreiberling" anzeigen. Das sollten Sie aber vorher mit einem Anwalt besprechen. Nach meiner Auffassung ist und bleibt es eine Urkundenfälschung, wenn der VM nachdem Sie unterschrieben haben, noch Nachträge macht. Auch dann, wenn er es im nachhinein zugibt, etwas dazugeschrieben zu haben. Lassen Sie sich aber in jedem Fall rechtlich beraten.