Ist der Erbanspruch vererbbar im deutschen Recht?


03.01.2021, 13:04

Sie hat einen Bruder gehabt


03.01.2021, 13:06

Ich meine zusätzlich zu dem Teil den ich sowieso als Enkel bekomme

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn deine Großeltern beim Tod deiner Mutter bereits verstorben waren und der Erbanspruch deiner Mutter am Nachlass der Großeltern noch nicht erfüllt war, geht dieser Anspruch deiner Mutter im Erbwege an dich über, wenn deine Mutter verstirbt und du ihr Erbe bist. Das ist ähnlich wie z.B. ein Geldanspruch, den deine Mutter gegenüber einem Dritten (z.B. gegen ihre Bank auf ihr Kontoguthaben) hat: Wie ein solcher Anspruch geht auch ein noch nicht erfüllter Erbanspruch der Mutter bei ihrem Tod auf dich über.

Wenn deine Großeltern beim Tod deiner Mutter noch am Leben sind, würdest du (und deine evtl. vorhandenen Geschwister) als gesetzliche Erben an die Stelle deiner Mutter treten und die Großeltern direkt beerben. Beachte aber, dass wenn beide Großelternteile noch leben, der zuerst versterbende Großélternteil vom Überlebenden, zu 1/2 beerbt würde und deine Mutter sowie ihr Bruder nur zu je 1/4 Erben würden, so dass beim Verstterben deiner Mutter auch nur dieses 1/4 von dire beansprucht werden könnte.

Wenn die Großeltern ihre Erbfolge per Testament anders bestimmt haben, würde diese Bestimmung gelten und die gesetzliche Regelung außer Kraft setzen. Du könntest dann nur einen Pflichtteil im Wert der Hälfte deines gesetzlichen Erbteils beanspruchen.

Bevor jemand nicht gestorben ist, gibt es auch keine Erbansprüche. Einzig wenn die Großeltern davor verstorben sind, kann der dadurch erworbene Erbteil weitervererbt werden. Leben die Großeltern noch, besteht höchstens ein Erbanspruch aus eigenem Recht, da man der Enkel ist.

MisterX77 
Fragesteller
 03.01.2021, 13:40

ne, ich trete an die Stelle meiner Mutter für das spätere Erbe an meinen Großeltern

Ronox  03.01.2021, 14:02
@MisterX77
Leben die Großeltern noch, besteht höchstens ein Erbanspruch aus eigenem Recht, da man der Enkel ist.
MisterX77 
Fragesteller
 03.01.2021, 14:03
@Ronox

Und was ist mit dem Erbrecht der verstorbenen Mutter?

Ich meine zusätzlich zu dem Teil den ich sowieso als Enkel bekomme

solange deine Mutter noch lebt, bekommst du als Enkel gar nichts in der gesetzlichen Erbfolge

erst wenn deine Eltern beide verstorben sind, rutschen due Kinder (du) an ihre Stelle

MisterX77 
Fragesteller
 03.01.2021, 13:19

meine Eltern sind geschieden, daher trete ich zusammen mit meinem Bruder an ihre Stelle, die andere Hälfte erbt mein Onkel (ihr Bruder) wenn ich das richtig verstanden habe

Estrella06  03.01.2021, 13:22

Sorry, aber Deine Antwort ist falsch!

Zunächst: Die Mutter ist laut Aussage des FS bereits verstorben. Dann rückt er in der gesetzlichen Erbfolge automatisch nach als Abkömmling. Der Ehemann der Mutter (also Vater des FS) spielt hier überhaupt keine Rolle!

MisterX77 
Fragesteller
 03.01.2021, 13:23
@Estrella06

Stimmt meine Schlussfolgerung?

Estrella06  03.01.2021, 13:25
@MisterX77

Ja, korrekt! Habe ich Dir ja auch geschrieben.

Leider schreiben hier viele Leute, die keinen blassen Schimmer haben, sich aber wichtig machen müssen!

MisterX77 
Fragesteller
 03.01.2021, 13:25
Estrella06  03.01.2021, 13:26
@MisterX77

Alles Gute für Dich!!

Du rückst laut gesetzlicher Erbfolge an die Stelle Deiner Mutter, d.h. Du und ihr Bruder (Dein Onkel) beerben zu gleichen Teilen Deine Großeltern.

Ich meine zusätzlich zu dem Teil den ich sowieso als Enkel bekomme

wenn Mutter noch lebt, wäre Sie der Erbe der Eltern, und der Bruder. DU bekommst da nix. Es sei, du bist in deren Testament aufgeführt.

Da Mutter vorverstorben ist, rückst du und dein Bruder an Ihre Stelle.